Obwohl Geschwister eng mit dem Erblasser verwandt sind, gilt es stets zu betrachten, ob Kinder oder Enkelkinder sowie Eltern des Verstorbenen vorher erben. In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zur Frage “Wann erben Geschwister?” und können diese Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Erbe nach gesetzlicher Erbfolge
Beim Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge und damit auch mit Blick auf die Frage “Wann erben Geschwister?” richtet sich alles nach den Verwandtschaftsverhältnissen und deren Aufstellung. So gilt es grundsätzlich zwischen Verwandten erster, zweiter und dritter Ordnung und damit nach einem Ordnungssystem zu unterscheiden:
- Ordnung: Kinder und Enkelkinder des Erblassers
- Ordnung: Eltern, Geschwister (auch Halb- und Adoptiv-Geschwister), Nichten und Neffen des Erblassers
- Ordnung: Großeltern, Cousin und Cousine, Tante und Onkel
Im Allgemeinen erben demnach die engsten Verwandten wie Kinder und Enkelkinder als erstes und schließen dabei entferntere Verwandten von der Erbfolge aus. Hat der Erblasser Angehörige erster Ordnung, erben die Geschwister der verstorbenen Person nach der gesetzlichen Erbfolge entsprechend nichts. War der Erblasser kinderlos und weist damit keine Erben erster Ordnung auf, so geht das Erbe an die Verwandten zweiter Ordnung.
Erben Geschwister neben dem Ehegatten?
Angenommen, der Erblasser war verheiratet und die Eltern des Erblassers sind schon verstorben. Dann erben an deren Stelle die Geschwister des Verstorbenen neben dem Ehepartner. Selbst dann, wenn Sie zu Lebzeiten keinerlei Kontakt hatten. Nur mit einem Testament bzw. gemeinsamen Testament, wie dem Berliner Testament, kann man das gesetzliche Erbrecht aushebeln.
Nur wenn der Erblasser weder Kinder noch Geschwister hatte, und die Eltern und Großeltern schon verstorben sind, dann erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass (§ 1931 Abs. 2 BGB).
Was ist das Repräsentationsprinzip?
Grundsätzlich regelt das Repräsentationsprinzip die gesetzliche Erbfolge innerhalb einer Ordnung. Dabei gilt es mit Blick auf die Frage “Wann erben Geschwister?” herauszustellen, dass es den Erbanteil bei Erben zweiter Ordnung nach sogenannten Linien zu bestimmen gilt. Hat der Verstorbene also keine Erben erster Ordnung so erben bei jenen zweiter Ordnung erst die Eltern. Diese erben zu gleichen Anteilen, vorausgesetzt, dass beide Eltern noch leben.
Ist ein Elternteil des Erblassers nicht mehr am Leben, so treten dessen Nachkommen und damit also die Geschwister des Verstorbenen in die Erbfolge ein.
Wichtig: Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Geschwister nicht erben, dann sollten Sie ein Testament aufsetzen.
Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?
Im Gegensatz zu den eigenen Kinder, haben Geschwister, die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Entsprechend können sie auch keinen Pflichtanteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Wann erben Geschwister, die im Testament stehen?
Eine wichtige Ausnahme besteht selbstverständlich dann, wenn der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlässt. In einem solchen Fall ist es dem Erblasser möglich, die Geschwister als Erben vorzusehen. Dennoch gilt es hierbei zu beachten, dass Pflichtanteilsberechtigte, wie zum Beispiel Kinder des Erblassers ihren Pflichtanteil einfordern können.
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