Erhalten Sie im nachfolgenden Artikel alle Infos rund um das Thema Unterhalt und den aktuellen Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle auf einen Blick.
Wer muss Unterhalt zahlen?
Grundsätzlich gilt, dass stets beide Elternteile unterhaltspflichtig gegenüber ihren Kindern sind. Leben die Eltern zusammen ist der Unterhalt beispielsweise in Form von Beherbergung, Ernährung oder dem Kaufen von Notwendigkeiten zu leisten. Geregelt ist dies in §1610 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ein Unterschied ist bei getrennt lebenden Elternteilen, wobei das Kind bei einem der beiden lebt, zu betrachten. Auch hier sind zwar weiterhin beide unterhaltspflichtig, die Art des Unterhalts ist aber zwischen einem Naturalunterhalt (Beherbergung, usw.) und einem Barunterhalt (finanzielle Mittel) zu unterscheiden.
Wie hoch ist die Unterhaltszahlung?
Ist ein Elternteil also barunterhaltspflichtig, da das Kind nicht bei ihm wohnt, so kommt die neue Düsseldorfer Tabelle zum Einsatz. In dieser Tabelle einzusehen sind die Richtwerte, an welchen sich das Familiengericht bei Festsetzung des Unterhalts orientiert. Ausschlaggebend ist hier das Einkommen von eben jenem Elternteil, bei welchem das Kind nicht wohnhaft ist, ebenso wie das Alter des Kindes.
Der Mindestunterhalt für die unterschiedlichen Altersstufen ist ab dem 1. Januar 2023 dann wie folgt zu bemessen:
- 1. Altersstufe (0-5 J.) = 437€ (zuvor 396€)
- 2. Altersstufe (6-11 J.) = 502€ (zuvor 455€)
- 3. Altersstufe (12-17 J.) = 588€ (zuvor 533€)
- 4. Altersstufe (ab 18 J.) = 628€ (zuvor 569€)
Wie viel Unterhalt bei 2 Kindern?
Eine häufig aufkommende Frage ist die nach dem zu zahlenden Unterhalt bei mehreren Kindern. Grundsätzlich gilt es dabei erst einmal die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils zu ermitteln. Dabei wird von dessen gesamtem Einkommen der Selbsterhalt abgezogen, welcher erstmals seit 2020 angepasst wurde. Die genauen Sätze finden Sie in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.
Demnach beantwortet sich beispielsweise die Frage nach dem zu zahlenden Unterhalt bei 2 Kindern oder auch dem Unterhalt für 3 Kinder ganz einfach. Minderjährige Kinder sind allesamt gleichberechtigt und müssen demnach auch die gleiche Unterhaltssumme erhalten. So gilt es, das zur Verfügung stehende Einkommen des Unterhaltspflichtigen auf diese Kinder gleichmäßig aufzuteilen.
Wichtig: Bei mehreren Kindern kann folglich der Unterhalt pro Kind deutlich sinken. Dies trifft vor allem dann zu, wenn ein Kind oder mehrere Kinder bereits volljährig sind, da Minderjährige Vorrang bei der Befriedigung der Unterhaltsansprüche haben.
Dauer der Unterhaltszahlung
Prinzipiell erlischt das elterliche Sorgerecht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres und damit auch die Verpflichtung des Naturalunterhalts. Was bestehen bleibt ist die Pflicht zur Zahlung von Barunterhalt bis zur Beendigung des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Der Unterhaltssatz ab 2023 beträgt dabei 930€ anstatt 860€.
Zudem gilt es zu erwähnen, dass das volljährige Kind einen Unterhaltsanspruch von beiden Elternteilen hat, unabhängig vom Wohnort. Lebt das Kind aber noch bei einem der beiden Eltern, so besteht die Möglichkeit bestimmte Leistungen als Naturalunterhalt anzurechnen.
Was passiert, wenn man den Unterhalt nicht zahlen kann?
Ist es dem unterhaltspflichtigen Elternteil nicht möglich die vorgesehene Zahlung zu leisten, dann kann ein sogenannter Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden. Wichtig: Ein solcher Unterhaltsvorschuss ist nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes zahlbar.
Zu beachten ist hierbei dennoch, dass es sich nicht um einen staatlichen Zuschuss sondern um einen Vorschuss handelt. Der Staat geht in Vorkasse, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Unterhaltsschulden noch zu begleichen sind.
Was passiert, wenn man den Unterhalt nicht zahlen will?
Weigert sich eines der Elternteile trotz Zahlungsfähigkeit der Unterhaltspflicht nachzukommen, empfiehlt es sich vorerst eine Aufforderung zur Unterhaltszahlung zu formulieren.
Hier finden Sie eine Vorlage für eine Aufforderung zur Zahlung des Kindesunterhalts.
Ist dies nicht zielführend, dann sollte das Gericht hinzugezogen werden. In einem solchen Fall kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, welche mit einem rechtskräftigen Titel durchgesetzt wird.
Wann verfallen Unterhaltsschulden?
Grundsätzlich ist man angehalten die angehäuften Unterhaltsschulden abzubezahlen. Nichtsdestotrotz kommt es hier in der Regel nach drei Jahren zu einer Verjährung, vorausgesetzt, dass das Elternteil nicht zahlungsfähig ist.
Liegt für eine Zwangsvollstreckung nach gerichtlicher Regelung der Angelegenheit bereits ein rechtskräftiger Titel vor beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Geregelt ist dies in §197 des BGB.