Am 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht. In Anbetracht der Mindestlohnerhöhung hat das Bundeskabinett gleichzeitig eine Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro beschlossen, welche nun in Kraft getreten ist. Darüber hinaus soll die Minijob Erhöhung zukünftig dynamisch werden und sich dem jeweiligen Mindestlohn anpassen.

Was ist bei der Minijob Anhebung zur beachten?

Die Anhebung der 450-Euro-Grenze auf 520 Euro steht im engen Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns. Denn viele Minijobber arbeiten auf Mindestlohnbasis. Folglich hatte in der Vergangenheit eine Anhebung oft zur Folge, dass der Minijob-Vertrag angepasst werden musste, um die Arbeitsstunden zu reduzieren. Für Arbeitgeber hatte dies erhebliche Nachteile zur Folge.

Minijob Erhöhung: Ab wann gilt die neue Geringfügigkeitsgrenze?

Zum 1. Oktober 2022 stieg die Minijob Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro. Doch das ist nicht die einzige Änderung. Um eine Regelung für zukünftige Mindestlohnerhöhungen zu finden, hat der Gesetzgeber nun eine neue Dynamik bei der Anpassung der Verdienstgrenze eingeführt. Damit fällt die statische Verdienstgrenze für Minijobs zukünftig weg. Weiterhin bieten die Beschlüsse der Mindestlohnkommission die Grundlage für die Mindestlohnerhöhung. Damit ist klargestellt, dass die Erhöhung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber eine Ausnahme darstellte. Als nächster Termin für die eine Erhöhung steht bereits der 1. Januar 2024 bereits fest.

Wie wird die dynamische Erhöhung der Minijob Grenze errechnet?

Diese neue dynamische Verdienstgrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Folglich darf ein Minijobber, der zum Mindestlohn arbeitet, höchstens 10 Arbeitsstunden in der Woche leisten. Daraus ergibt sich für die Berechnung der Verdienstgrenze folgende Formel:

  • aktueller Mindestlohn x 130 / 3 = Geringfügigkeitsgrenze
  • Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung für den Mindestlohn ab Oktober:
  • 12 Euro x 130 = 1.560 : 3 = 520 Euro

Auch die Midijob-Grenze für den Übergangsbereich ist gestiegen

Auch der Übergangsbereich (früher: Midijob) passte sich aufgrund der Gesetzesänderung an. So kam es bereits im Oktober 2022 zu einer Anhebung der Midijob-Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro monatlich. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Anreize zum Übergang in eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhöht. So hat er den Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze angeglichen.

Update: Der Bundestag hat nun eine weitere Erhöhung der Verdienstgrenze für Midijobber beschlossen. Ab dem 1. Januar 2023 steigt damit die Midijob-Grenze auf 2.000 Euro im Monat und stellt damit eine Maßnahme des Dritten Entlastungspakets dar. Absehbar ist, dass dies eine Entlastung der Beschäftigten mit Blick auf ihre Sozialversicherungsbeiträge, zeitgleich aber auch eine höhere finanzielle Belastung für den Arbeitgeber bedeutet.