In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema telefonische Krankschreibung und worauf es dabei besonders zu achten gilt.
Warum ist eine telefonische Krankschreibung möglich?
Patientinnen und Patienten können sich nun auch weiterhin bis Ende März kommenden Jahres telefonisch krankschreiben lassen. Grund für die Sonderregelung waren vor allem die Corona-Pandemie und das Streben danach, volle Wartezimmer und somit zusätzliche Infektionsherde zu vermeiden. Zudem ist eine geregelte Trennung von schweren und leichten Erkrankungen möglich.
Wer kann sich wie lang telefonisch krankschreiben lassen?
Grundsätzlich können alle Krankenversicherten mit leichten oberen Atemwegserkrankungen eine telefonische Krankschreibung ausgestellt bekommen. Es handelt sich hierbei um leichte Symptome wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen. Zudem gilt die Krankschreibung per Telefon weiterhin für bis zu sieben Tage, wobei sich der Arzt oder die Ärztin im Rahmen eines persönlichen Telefonats von Ihrem Gesundheitszustand überzeugen muss.
Wichtig: Eine Verlängerung der Krankschreibung kann einmalig für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausgestellt werden.
Wie erhalte ich meine telefonische Krankschreibung?
In der Regel läuft die Krankschreibung per Telefon über den Hausarzt, da dieser die Versichertendaten bereits vorliegen hat. Wie bereits oben beschrieben, erfolgt im Rahmen des Telefonats eine eingehende Patientenbefragung, damit der Arzt sich so einen Überblick über den gesundheitlichen Zustand verschaffen kann. Die Krankschreibung erhalten Sie anschließend per Post oder als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier.
Des Weiteren ist es einem Arzt möglich, auch “unbekannte” Personen krankzuschreiben. Dazu muss der Patient neben seinen Symptomen weitere Informationen telefonisch durchgeben. Darunter Folgende:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Postleitzahl des eigenen Wohnorts
- Krankenkasse
- Versichertenart (familienversichert, usw.)