Der Zensus 2022 hat nun deutschlandweit begonnen und bringt bei vielen Menschen viele Fragen auf. Überall in Deutschland sind nun Erhebungsbeauftragte unterwegs und besuchen insgesamt 10,3 Millionen Haushalte. Dürfen Sie den Zensus 2022 verweigern? Ist der Zensus 2022 Pflicht? Alles was sie zum Zensus wissen müssen finden Sie jetzt in unserem Ratgeber.

Ist der Zensus 2022 Pflicht?

Wenn sie vom Staat frühzeitig benachrichtigt wurden und ihr Haushalt zum Zensus ausgewählt wurde, besteht eine Pflicht zur Auskunft. Sie brauchen Sich keine Sorgen zu machen, denn hierbei handelt es sich um keine gefährliches Vorgehen. Jedoch sind sie verpflichtet Auskunft zu geben und werden bei Verweigerung einer Auskunft mit einem hohen Bußgeld bestraft. Es gibt einige Gruppen, die den Zensus aus Gründen des Datenschutzes ablehnen und die eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt haben. Auch einige Kommunen gehen gegen den Zensus vor. Hier geht es allerdings um eine mangelnde finanzielle Ausstattung.

Zensus 2022 – Mieterinformation zum Datenschutz

Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, auch Angaben zu personenbezogenen Daten Ihrer Mieter zu machen. Doch denken Sie an den Datenschutz. Sie müssen Ihre Mieter darüber informieren, dass die personenbezogenen Daten zu diesem Zweck weitergeben werden. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie die Information nach Maßgabe der DSGVO schriftlich an die Mieter weitergeben.

Nutzen Sie hierzu unser praktische Muster Information nach DSGVO für Mieter, die auch allgemein für die Weitergabe der Daten verwendet werden kann.

Wichtige Informationen für Eigentümer

Zum Zensus 2022 gehört auch die Befragung der über 20 Millionen Wohnungs- und Hauseigentümern von selbstbewohnten Häusern. Wie schon 2011 müssen Sie hierbei Angaben zu den Gebäuden und Wohnungen machen, die Sie besitzen. Dazu kommen aber auch neue Fragen, gefragt werden Sie nach der Nettokaltmiete, leerstehenden Wohnungen und Energieträgern. Achtung: Unabhängig vom Zensus müssen Grundstückseigentümer aufgrund der Grundsteuerreform ab dem 1.07.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Wie funktioniert der Zensus?

Die Erhebungsbeauftragten des Zensus für das Jahr 2022 arbeiten ehrenamtlich und bekommen einen Sockelbetrag von 90€. Die Erhebungsbeauftragten besuchen sie direkt in Ihrer Wohnung bzw. Haus und gehen entweder mit Tablet oder analog vor. Dies kann verständlicherweise ungewöhnlich wirken und greift natürlich ihre Privatsphäre an. Sie werden natürlich früh genug informiert vom Staat. Wenn Sie ein ausgewählter Haushalt für den Zensus 2022 sind, haben Sie eine Auskunftspflicht und können bei Verweigerung der Auskunft mit einem Bußgeld von 500€ bestraft werden. Geben Sie falsche Angaben an, kann ein noch höheres Bußgeld anfallen.

Kriminelle können sich als Beauftragte ausgeben

Die Erhebungsbeauftragten müssen sich mit ihrem Personalausweis und Erhebungsausweis ausweisen. Um auf Nummer sicher zu gehen, bitten Sie die Beauftragten um Ihre Dokumente. Wenn Sie vorher nicht in einem offiziellen Schreiben benachrichtigt wurden und an Ihrer Tür steht jemand der Sie zum Zensus befragen möchte, dann fordern sie die Dokumente der Person. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um Betrüger. Sollte so ein Fall eintreten, dann melden sie den Vorfall der Polizei. 

Die letzte altmodische Zensus-Pflicht

Der Zensus in diesem Jahr soll planmäßig der Letzte sein, bei dem Bürger persönlich an der Haustür befragt werden. Der nächste Zensus ist im Jahr 2031 geplant und soll ausschließlich mit den Datenbeständen Online-Registern durchgeführt werden.