Beim Einzug und Auszug aus einer Immobilie stellt sich oft die Frage nach der korrekten Schlüsselübergabe. Das Thema führt häufig zu Diskussionen darüber, ob der Vermieter ein Exemplar für Notfälle behalten darf.

Tipp: Nutzen Sie eine Vorlage, um die Schlüsselübergabe schriftlich festzuhalten.

Darf der Vermieter Wohnungsschlüssel behalten?

Ein Vermieter muss gemäß § 535 BGB sämtliche Wohnungsschlüssel an den Mieter übergeben. Der Zugang zur Wohnung steht dem Vermieter nur in Ausnahmefällen zu. Sollte ein Notfall eintreten und der Mieter nicht erreichbar sein, muss die Wohnung gewaltsam geöffnet werden.

Anzahl der Schlüssel für den Mieter

Normalerweise kann der Mieter, sofern nicht anders vereinbart, so viele Schlüssel verlangen, wie für die Nutzung der Wohnung erforderlich sind. Dies orientiert sich in der Regel an der Anzahl der Personen im Haushalt. Unter Umständen können zusätzliche Schlüssel für Haushaltshilfen oder Pflegekräfte erforderlich sein. Wichtig: In der Regel muss der Vermieter zustimmen, wenn nicht nur der Wohnungsschlüssel, sondern auch ein Hausschlüssel nachträglich angefertigt werden soll.

Kosten für zusätzliche Schlüssel

Im Mietvertrag wird oft festgelegt, wie viele Schlüssel übergeben werden. Jeder weitere Schlüssel, zum Beispiel für Putzkräfte, geht in der Regel zu Lasten des Mieters. Es ist ratsam, dies bei Vertragsunterzeichnung zu beachten und sicherzustellen, dass ausreichend Schlüssel übergeben werden.

Schlosswechsel durch den Mieter erlaubt?

Während der Mietzeit darf der Mieter auf eigene Kosten das Schloss austauschen. Ein Mieter muss nicht darauf vertrauen, dass der Vormieter alle Wohnungsschlüssel abgegeben hat. Sollte es belegbare und berechtigte Zweifel daran geben, dass die Wohnungsschlüssel komplett übergeben wurden, kann ggf. auch eine Kostentragung des Schlosswechsels durch den Vermieter verlangt werden. Beim Auszug muss entweder das ursprüngliche Schloss wieder eingebaut oder die neuen Schlüssel dem Vermieter übergeben werden. Der Einbau des Originalschlosses kann im Einzelfall vom Vermieter gefordert werden. Es empfiehlt sich grundsätzlich, bereits beim Schlosswechsel mit dem Vermieter das weitere Vorgehen zu klären.

Verlust eines Schlüssels

Bei verlorenen oder gestohlenen Schlüsseln muss der Mieter den Vermieter sofort informieren, insbesondere bei Schlüsseln einer Schließanlage des gesamten Objekts. Die Kosten für den Austausch trägt der Mieter nur bei schuldhaftem Verhalten oder möglicher Missbrauchsgefahr des Schlüssels. Lesen Sie hier in unserem Artikel mehr darüber, in welchen Fällen, dem Mieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage auferlegt werden dürfen.

Hinterlegung des Schlüssels bei längerer Abwesenheit

Bei längeren Abwesenheiten sollte der Mieter sicherstellen, dass im Notfall, also beispielsweise bei einem Rohrbruch oder einem Sturmschaden, die Wohnung betreten werden kann. Daher ist es ratsam, einen Ersatzschlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person zu hinterlegen und dem Vermieter die Kontaktdaten mitzuteilen. Es besteht zwar keine rechtliche Pflicht dazu, allerdings sind aber ansonsten ggf. Kosten für den Aufbruch der Tür durch den Mieter zu übernehmen.

Schlüsselrückgabe beim Auszug

Die Rückgabe der Schlüssel erfolgt üblicherweise bei einer gemeinsamen Besichtigungstermin. Sollte dieser nicht möglich sein, müssen die Schlüssel durch einen Boten an den Vermieter zurückgegeben werden. Die Rückgabe per Post erfordert einen Nachweis über den Erhalt, etwa durch ein Einschreiben mit Rückschein oder einen Boten. Die Übergabe an Dritte sollte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.