Beim Einzug und beim Auszug aus einer Immobilie stellt sich immer wieder die Frage zur korrekten Schlüsselübergabe. Oft kommt es schon zum Streit über die Frage, ob der Vermieter noch einen Schlüssel für Notfälle bei sich behalten darf.
Tipp: Nutzen Sie eine Vorlage, um die Schlüsselübergabe zu protokollieren.
Muss der Vermieter alle Wohnungsschlüssel an den Mieter geben oder darf er einen behalten?
Viele Vermieter haben Bedenken, wenn es darum geht, dem Mieter sämtliche Schlüssel zu übergeben. Aus Angst, dass sie im Notfall keinen Zugang mehr zur Wohnung haben. Hierzu ist klipp und klar zu sagen: Zum Gebrauch der Mietsache nach § 535 BGB gehört die Übergabe sämtlicher Schlüssel. Einen Anspruch auf Zugang zur Wohnung hat der Vermieter generell nur noch in Ausnahmefällen. Der Vermieter muss also dem Mieter sämtliche zur Wohnung gehörenden Schlüssel übergeben. Sollte dann tatsächlich ein Notfall eintreten, beispielsweise ein Wasserrohrbruch, und der Mieter nicht erreichbar sein, muss die Wohnung aufgebrochen werden.
Wieviele Schlüssel zu einer Wohnung darf der Mieter verlangen?
Der Mieter darf in der Regel, solange nicht anderes vereinbart worden ist, soviele Schlüssel verlangen wie er benötigt, um die Wohnung entsprechend nutzen zu können. In der Regel wird sich die Anzahl der Schlüssel an der Anzahl der Personen orientieren, die die Wohnung bewohnen. Je nach Einzelfall können aber noch weitere Personen hinzukommen, z.B. eine Haushaltshilfe, eine Putzfrau oder eine Pflegekraft. Dasselbe gilt für die erforderliche Anzahl von Briefkasten und Kellerschlüsseln.
Wer trägt die Kosten für weitere Schlüssel?
In der Regel steht direkt im Mietvertrag, wieviele Schlüssel dem Mieter übergeben werden. Die Kosten für jeden weiteren Schlüssel, muss in der Regel der Mieter tragen, wenn er z.B. seiner Putzfrau einen eigenen Schlüssel geben will. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages sollte man das im Hinterkopf haben und ggf. darauf achten, dass der Vermieter eine ausreichende Anzahl an Schlüsseln übergibt.
Darf der Mieter das Schloss austauschen lassen?
Während der Mietzeit darf der Mieter das Schloss zu seiner Wohnung auf eigene Kosten austauschen lassen. Er benötigt die Zustimmung durch den Vermieter nicht. Allerdings muss er beim Auszug entweder das Originalschloss wieder einbauen oder dem Vermieter die neuen Schlüssel übergeben. Der Vermieter kann im Einzelfall den Einbau des Originalschlosses verlangen. Daher ist es zu empfehlen, sich bereits zum Zeitpunkt des Schlosswechsels mit dem Vermieter über das weitere Vorgehen zu einigen.
Wie geht man vor, wenn man den Schlüssel verloren hat?
Sind Schlüssel abhanden gekommen, muss der Mieter den Vermieter sofort informieren. Jedenfalls dann, wenn die Schlüssel zu einer Schließanlage gehörten, die das gesamte Objekt betreffen. Nicht immer muss der Mieter aber die Kosten für den Austausch der Anlage übernehmen. Schadensersatz darf der Vermieter nur verlangen, wenn dem Mieter ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann und eine missbräuchliche Verwendung des Schlüssels befürchtet werden muss. Ist der Schlüssel beispielsweise von einem Boot ins Meer gefallen, darf der Vermieter nicht auf Kosten des Mieters die gesamte Schließanlage erneuern. Nicht immer benötigt der Mieter einen Ersatzschlüssel. Auf dem Protokoll der Schlüsselübergabe sollte aber immer der Verlust vermerkt werden.
Muss der Mieter den Schlüssel beim Vermieter hinterlegen, wenn er längere Zeit abwesend ist?
Bei längerer Abwesenheit sollte der Mieter dafür sorgen, dass man im Notfall seine Wohnung betreten kann. Er kann einen Ersatzschlüssel bei einer Person seiner Wahl hinterlassen und den Vermieter über die Kontaktdaten informieren. In der Praxis kommt es nur selten vor, dass ein Mieter – auch wenn er sich nicht am Wohnort aufhält – gar nicht erreichbar ist. In den meisten Fällen wird der Vermieter sich im Notfall direkt telefonisch beim Mieter melden und man kann die Daten erst dann weitergeben. Selbstverständlich kann er auch den Schlüssel direkt beim Vermieter hinterlegen. Eine rechtliche Pflicht hierzu gibt es aber nicht.
Schlüsselübergabe bei Auszug – so gehen Sie vor
Bei vielen Mietverhältnissen ist die Rückgabe der Schlüssel unproblematisch. Die Parteien vereinbaren einen Termin zur Schlüsselübergabe bei dem der Vermieter die Wohnung besichtigt und der Mieter übergibt gleichzeitig die Schlüssel. Findet kein persönlicher Termin statt, müssen die Schlüssel an den Vermieter per Boten zurückgegeben werden. Erst wenn der Vermieter im Besitz sämtlicher Schlüssel ist, wird endgültig der Gebrauch der Sache beendet. Die Rückgabe der Mietsache ist erst dann vollendet. Es reicht nicht, wenn der Mieter dem Vermieter mitteilt, dass er sich die Schlüssel abholen kann oder ähnliches. Achtung: Wenn Sie die Schlüssel per Post übersenden, tragen Sie die Beweislast, dass die Postsendung angekommen ist. Nutzen Sie daher ein Einwurf-Einschreiben oder einen Boten. Dem Hauswart oder einer anderen Person sollten Sie die Schlüssel nur übergeben, wenn der Vermieter hierzu eindeutig sein Einverständnis gegeben hat.