Auf Dauer soll dies vor allem besonders kostspielige Reparaturen, sowie einen zu hohen Energieverbrauch verhindern. Doch wer kommt für die Wartung auf? Ist der Vermieter zur Zahlung verpflichtet oder ist doch eine Umverlagerung auch den Mieter möglich?

Heizungswartung: wie oft und wann?

Grundsätzlich existiert keine gesetzliche Vorschrift, welche über die Häufigkeit einer Heizungswartung bestimmt. Dennoch ist das prinzipielle Durchführen einer solchen Wartung in §11 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben. Empfohlen wird hierbei eine jährliche Regelmäßigkeit.

Des Weiteren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine derartige Heizungswartung von einer Person mit nötigen Fachkenntnissen durchzuführen ist. Diese gilt es vornehmlich in den Sommermonaten durchzuführen, da zum einen im Normalfall die jeweiligen Betriebe weniger ausgelastet sind und zum anderen noch keine Kontrolle der Emissionswerte stattgefunden hat. Denn findet zuvor eine Heizungswartung statt, so ist davon auszugehen, dass bei den jährlich zu messenden Emissionswerten das bestmögliche Ergebnis der Heizungsanlage erzielt wird.

Wie hoch sind die Kosten?

Im Allgemeinen hängen die endgültigen Kosten von verschiedenen Faktoren ab, darunter beispielsweise das Modell der Heizungsanlage, die regionale Lage oder aber auch der Gebäudetyp. Zudem ist eine Kostensenkung zum Beispiel durch einen Wartungsvertrag möglich.

Wer trägt die Kosten: Mieter oder Vermieter?

Prinzipiell bildet die Heizung einen Bestandteil des Mietobjekts, daher ist für gewöhnlich der Eigentümer zur Kostendeckung angehalten. Nichtsdestotrotz gehören die Wartungskosten zu den umlagefähigen Kosten. Dies bedeutet, dass es dem Vermieter möglich ist anfallende Kosten der Heizungswartung über die Betriebskosten auf den Mieter zu verlagern. 

Wichtig: Damit dies rechtmäßig ist muss eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten sein!

Außerdem wichtig zu wissen ist die Tatsache, dass Reparaturen und ähnliche Instandsetzungsarbeiten nicht als Betriebskosten umverlagert werden können. Es handelt sich hierbei um Nebenkosten, welche allein vom Vermieter zu tragen sind.

Heizungswartung steuerlich absetzbar?

Ist eine oben genannte Klausel im Mietvertrag enthalten, so besteht für den Mieter die Möglichkeit jene anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Heizungswartung oder Reparatur gehören ebenso zu den haushaltsnahen Dienstleistungen wie die Heizungsmontage. Sie benötigen eine Rechnung von Ihrem Handwerker mit ausgewiesenen Arbeitskosten und Fahrtkosten. Sofern die Wartungsarbeiten direkt über die Betriebskosten umgelegt werden, können diese ebenfalls vom Mieter abgesetzt werden. Abzugsfähig sind in der Regel 20 Prozent des Arbeitslohns. Materialkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt.