Wenn Sie einen Gewerbemietvertrag kündigen möchten, sollten Sie die vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen beachten. Eine Kündigung ist nur unter Einhaltung dieser Fristen wirksam.

Keine zwingende gesetzliche Kündigungsfrist

Für Gewerbemietverträge gibt es keine verbindliche gesetzliche Kündigungsfrist, sondern diese kann flexibel vertraglich vereinbart werden, anders als bei der Wohnungsvermietung. Dennoch sieht der Gesetzgeber auch für Gewerbemietverträge eine Kündigungsfrist vor. Falls keine Kündigungsfrist im Vertrag festgelegt wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 580a Absatz 2 BGB. Darin ist geregelt, dass eine ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig. Das bedeutet, dass die Kündigungsfrist mindestens drei Monate beträgt.

Die Parteien können jedoch eine längere oder kürzere Kündigungsfrist vereinbaren, die im Mietvertrag festgehalten werden muss. Eine kürzere Frist als drei Monate kann hingegen nicht vereinbart werden.

In der Praxis wird oft eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vereinbart, aber je nach Verhandlungsmacht der Vertragsparteien und den Umständen des Einzelfalls können auch längere oder kürzere Fristen vereinbart werden.

Befristeter Gewerbemietvertrag – Kündigung möglich?

In der Praxis wird für Gewerbemietverträge oft eine bestimmte Laufzeit vereinbart oder ein bestimmtes Enddatum vereinbart. Somit erhalten die Vertragsparteien Planungssicherheit. Im Allgemeinen kann ein befristeter Gewerbemietvertrag nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Kündigungsklausel im Vertrag oder es liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.  Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Vermieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag schwerwiegend verletzt hat, der Mieter seine Mietzahlungen nicht leistet oder das Objekt nicht den vereinbarten vertragsgemäßen Zustand hat.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und den genauen Kündigungstermin sowie den Grund für die Kündigung enthalten, falls eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich zu übergeben, um den Zugang nachweisen zu können.

Gewerbemietvertrag kündigen – besser schriftlich

Im BGB ist nur für Wohnungsmietverträge die Schriftform vorgesehen. Dennoch sollte die Kündigung eines Gewerbemietvertrags besser schriftlich erfolgen, um sicherzustellen, dass sie nachweisbar ist. Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie die fristgemäße Kündigung für einen Gewerbemietvertrag formulieren:

  • Überprüfen Sie den Mietvertrag: Stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigungsfrist und andere wichtige Bedingungen im Mietvertrag überprüfen, bevor Sie mit der Formulierung Ihrer Kündigung beginnen.
  • Verwenden Sie ein formelles Format: Verwenden Sie ein formelles Format, das auf Geschäftsbriefe abgestimmt ist. Verwenden Sie eine professionelle Sprache und formulieren Sie die Kündigung klar und prägnant. Tipp: Mit der Gewerbemietvertrag Kündigung Vorlage für Mieter bzw. dem Gewerbemietvertrag Kündigung Muster für Vermieter von Formblitz sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Identifizieren Sie die Parteien und das Mietobjekt: Geben Sie den vollständigen Namen und die Adresse des Vermieters sowie des Mieters an und identifizieren Sie das Mietobjekt.
  • Nennen Sie den Kündigungsgrund: Dies ist nur relevant, wenn Sie den Gewerbemietvertrag vorzeitig kündigen. Hier sollten Sie genau aufführen, warum Ihnen ein Festhalten an der vertraglichen Laufzeit oder an der vereinbarten Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
  • Gewerbemietvertrag Kündigungsfrist berechnen: Nennen Sie das Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll. Stellen Sie sicher, dass Sie die geltende Kündigungsfrist einhalten, um Probleme zu vermeiden.
  • Fordern Sie eine Bestätigung: Fordern Sie in Ihrer Kündigung eine schriftliche Bestätigung des Empfangs und der Annahme Ihrer Kündigung an.
  • Unterzeichnen Sie die Kündigung: Unterschreiben Sie die Kündigung am Ende des Schreibens und fügen Sie den Namen des Unterzeichners, die Position und die Kontaktdaten hinzu.

Achtung: Um späteren Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Kündigung per Einschreiben oder per Boten verschicken. Somit halten Sie einen Nachweis über den Zugang des Dokuments in Händen.