Nicht immer ist es für die Angehörigen oder Bekannten eines Verstorbenen einfach zu erkennen, ob sie zum Kreis der Erben gehören und was ihnen als Erbteil zusteht. Daher sollten Sie zunächst einen der folgenden Schritte unternehmen, um Auskunft über Erbe und Erbenstellung zu erhalten. Informieren Sie sich darüber, ob Sie etwas geerbt haben bzw. welchen Wert der Nachlass hat.
Tipp: Nutzen Sie die Checkliste Trauerfall zum Download, um einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen zu erhalten.
Testament oder gesetzliche Erbfolge
Prüfen Sie, ob ein Testament des Verstorbenen existiert, in dem Sie als Erbe benannt wurden. Falls es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Falls ein Testament existiert und Sie nicht darin erwähnt wurden, prüfen Sie mithilfe unseres Artikels zum Thema, ob Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen.
Beim Nachlassgericht erhält man Auskunft darüber, ob man zum Kreis der Erben gehört. Das Nachlassgericht ist in Deutschland in der Regel das örtlich zuständige Amtsgericht am letzen Wohnsitz des Verstorbenen. Jedes Amtsgericht verfügt über eine Abteilung für Nachlasssachen, die sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass eines Verstorbenen befasst. Wenn Sie also Informationen über das Nachlassgericht benötigen, müssen Sie das zuständige Amtsgericht ermitteln. Sie können auch online suchen oder das örtliche Amtsgericht direkt kontaktieren, um das zuständige Nachlassgericht zu erfragen.
Auskunft über Erbe: Nachweis der Erbstellung
Um sich ein Bild vom Umfang der Erbschaft zu machen, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie Ihre Erbenstellung nachweisen. Dazu gibt es unterschiedliche Wege, je nachdem, welche Dokumente Ihnen zur Verfügung stehen. Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wie die finanzielle Lage des Verstorbenen war, sollten Sie sich möglichst schnell einen Überblick verschaffen, um ggf. die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft nicht zu verpassen. Das gesamte Erbe einsehen vor Annahme der Erbschaft ist ohne weitere Unterlagen in der Regel nicht möglich.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist das offizielles Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Sie wird vom Standesamt ausgestellt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Das muss also nicht unbedingt der letzte Wohnsitz des Verstorbenen sein. Die Urkunde enthält Informationen wie den Namen der verstorbenen Person, das Datum und den Ort des Todes, den Namen der Eltern und gegebenenfalls den Ehepartner.
Mit der Sterbeurkunde weisen Sie das Ende der Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Erblassers nach. Für die Kündigung von Versicherungen oder Handyverträgen reicht die Vorlage der Sterbeurkunde in der Regel aus. Die Sterbeurkunde benötigen Sie in der Regel, wenn Sie einen Erbschein beantragen wollen.
Die Sterbeurkunde kann von den nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder von Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, beim zuständigen Standesamt beantragt werden. In der Regel ist dafür eine Gebühr zu entrichten. Je nach Bundesland kann die Antragsstellung persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
Tipp: Beantragen Sie mehrere Sterbeurkunden, da sie bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden müssen, zum Beispiel Banken, Versicherungen oder beim Finanzamt.
Testament
Nur ein notariell beurkundetes Testament dient nach außen hin zum Nachweis der Erbenstellung. Der Notar hinterlegt das Testament beim Nachlassgericht und es wird dann im Todesfall eröffnet. Mit dem notariellen Testament können Sie bei der Bank Auskunft zum Kontostand erhalten und es dient auch zur Vorlage beim Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung.
Erbschein
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht ausgestellt und bescheinigt offiziell Ihre Erbstellung. Wenn Sie als Erbe im Testament benannt wurden oder wenn kein Testament vorliegt, aber Sie dennoch erbberechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht stellen. Ein Erbschein ist aber nicht immer notwendig, wie wir Ihnen hier erläutern.
Umfang des Nachlasses ermitteln
In der Regel sollten Sie sich zunächst mit den anderen Erben oder Verwandten abstimmen, um alle Unterlagen (zum Beispiel Kontoauszüge, Versicherungsscheine und Immobilienunterlagen) zusammenzutragen, aus denen sich der Umfang des Vermögens, aber auch der Schulden ergibt. Achten Sie also bei der Durchsicht der Unterlagen auch auf Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide und ähnliches, die als Anhaltspunkt darüber dienen, ob noch offene Forderungen bestehen. Diese Auskunft über Erbe und Nachlass ist zur Vermeidung einer Verschuldung besonders wichtig.
Der Nachlass umfasst grundsätzlich alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die eine verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Dazu gehören beispielsweise:
- Immobilien: Hierzu zählen alle Grundstücke, Wohnungen oder Häuser, die der Verstorbene besaß.
- Fahrzeuge: Darunter fallen Autos, Motorräder, Boote oder Flugzeuge, die sich im Besitz des Verstorbenen befanden.
- Bankguthaben: Dazu gehören Konten, Depots und Sparbücher, auf denen der Verstorbene Guthaben hatte.
- Wertpapiere: Hierzu zählen Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder Zertifikate.
- Versicherungen: Lebens- und Rentenversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie andere Policen gehören ebenfalls zum Nachlass.
- Kunstgegenstände und Schmuck: Sammlungen von Kunstgegenständen, Schmuck oder Antiquitäten zählen zum Nachlass.
Hausrat: Möbel, Elektrogeräte und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs gehören ebenfalls zum Nachlass. - Verbindlichkeiten und Schulden des Verstorbenen, wie Schulden, Kredite oder unbezahlte Rechnungen, werden ebenfalls Teil des Nachlasses.