Nicht immer ist es für die Angehörigen oder Bekannten eines Verstorbenen einfach zu erkennen, ob sie zum Kreis der Erben gehören und was ihnen als Erbteil zusteht. Daher sollten Sie zunächst einen der folgenden Schritte unternehmen, um Auskunft über Erbe und Erbenstellung zu erhalten. Informieren Sie sich darüber, ob Sie etwas geerbt haben bzw. welchen Wert der Nachlass hat.

Tipp: Nutzen Sie die Checkliste Trauerfall zum Download, um einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen zu erhalten.

Auskunft über Erbe erhalten

Alle Vertragspartner und Finanzdienstleister des Erblassers müssen dem Erben gegenüber Auskunft erteilen, sofern er die Erbenstellung nachweisen kann. Die Erben treten automatisch kraft Gesetzes in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein.

Um zu ermitteln, wo sich Nachlassgegenstände des Erblassers befinden, sollten Sie sich zunächst mit den anderen Erben oder Verwandten abstimmen, um alle Unterlagen (zum Beispiel Kontoauszüge, Versicherungsscheine und Immobilienunterlagen) zusammenzutragen. Verschaffen Sie sich somit einen Überblick über den Umfang des Vermögens, aber auch der Schulden. Achten Sie also bei der Durchsicht der Unterlagen auch auf Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide und ähnliches, die als Anhaltspunkt darüber dienen, ob noch offene Forderungen bestehen. Diese Auskunft über Erbe und Nachlass ist zur Vermeidung einer Verschuldung besonders wichtig.

Wie bekommt man raus, ob es ein Testament gibt?

Beim Nachlassgericht erhält man Auskunft darüber, ob man zum Kreis der Erben gehört. Sofern es ein Testament gibt, das dem Nachlassgericht vorliegt, werden Sie im Fall einer Nennung im Testament direkt angeschrieben. Falls es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Falls ein Testament existiert und Sie nicht darin erwähnt wurden, prüfen Sie mithilfe unseres Artikels zum Thema, ob Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen. Falls Sie ein Testament finden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies beim Nachlassgericht abzugeben.

Das Nachlassgericht ist in Deutschland in der Regel das örtlich zuständige Amtsgericht am letzen Wohnsitz des Verstorbenen. Jedes Amtsgericht verfügt über eine Abteilung für Nachlasssachen, die sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass eines Verstorbenen befasst. Wenn Sie also Informationen über das Nachlassgericht benötigen, müssen Sie das zuständige Amtsgericht ermitteln. Sie können auch online suchen oder das örtliche Amtsgericht direkt kontaktieren, um das zuständige Nachlassgericht zu erfragen.

Wie finde ich heraus, ob eine bestimmte Person verstorben ist?

Wenn es unklar ist, ob ein Familienangehöriger überhaupt noch lebt oder bereits der Erbfall eingetreten sein könnte, können sich nahe Verwandte bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt, das für den Wohnbezirk des Familienangehörigen zuständig ist, eine erweiterte Meldeauskunft erstellen lassen. Sie erhalten dann Auskunft über den Tod des Verwandten und auch nähere Auskünfte über das Sterbedatum und den Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat in dem die Person verstorben ist. Falls keine Verwandtschaft besteht, müssten Sie ggf. auf anderem Wege Ihr Interesse nachweisen, beispielsweise durch ein Testament, indem Sie als Begünstigter genannt werden.

Erbauskunft: Diese Unterlagen brauchen Sie

Um sich ein Bild vom Umfang der Erbschaft zu machen, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie Ihre Erbenstellung nachweisen. Dazu gibt es unterschiedliche Wege, je nachdem, welche Dokumente Ihnen zur Verfügung stehen. Sie brauchen in der Regel mindestens:

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist das offizielles Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Sie wird vom Standesamt ausgestellt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Das muss also nicht unbedingt der letzte Wohnsitz des Verstorbenen sein. Die Urkunde enthält Informationen wie den Namen der verstorbenen Person, das Datum und den Ort des Todes, den Namen der Eltern und gegebenenfalls den Ehepartner.

Mit der Sterbeurkunde weisen Sie das Ende der Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Erblassers nach. Für die Kündigung von Versicherungen oder Handyverträgen reicht die Vorlage der Sterbeurkunde in der Regel aus. Die Sterbeurkunde benötigen Sie in der Regel, wenn Sie einen Erbschein beantragen wollen.

Die Sterbeurkunde kann von den nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder von Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, beim zuständigen Standesamt beantragt werden. In der Regel ist dafür eine Gebühr zu entrichten. Je nach Bundesland kann die Antragsstellung persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

Tipp: Beantragen Sie mehrere Sterbeurkunden, da sie bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden müssen, zum Beispiel Banken, Versicherungen oder beim Finanzamt.

Testament

Nur ein notariell beurkundetes Testament dient nach außen hin zum Nachweis der Erbenstellung. Der Notar hinterlegt das Testament beim Nachlassgericht und es wird dann im Todesfall eröffnet. Mit dem notariellen Testament können Sie bei der Bank Auskunft zum Kontostand erhalten und es dient auch zur Vorlage beim Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung.

Nachlass ermitteln – das zählt dazu

Um den Nachlass zu ermitteln, muss man wissen, was dazu gehört. Der Nachlass umfasst grundsätzlich alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die eine verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Immobilien: Hierzu zählen alle Grundstücke, Wohnungen oder Häuser, die der Verstorbene besaß.
  • Fahrzeuge: Darunter fallen Autos, Motorräder, Boote oder Flugzeuge, die sich im Besitz des Verstorbenen befanden.
  • Bankguthaben: Dazu gehören Konten, Depots und Sparbücher, auf denen der Verstorbene Guthaben hatte.
  • Wertpapiere: Hierzu zählen Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder Zertifikate.
  • Versicherungen: Lebens- und Rentenversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie andere Policen gehören ebenfalls zum Nachlass.
  • Kunstgegenstände und Schmuck: Sammlungen von Kunstgegenständen, Schmuck oder Antiquitäten zählen zum Nachlass.
    Hausrat: Möbel, Elektrogeräte und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs gehören ebenfalls zum Nachlass.
  • Verbindlichkeiten und Schulden des Verstorbenen, wie Schulden, Kredite oder unbezahlte Rechnungen, werden ebenfalls Teil des Nachlasses.

Auskunft über Erbe vor Annahme?

Eine Auskunft über den Nachlass vor Annahme der Erbschaft gestaltet sich oft schwierig, wenn man keinen Zugang zu den notwendigen Informationen hat. Wenn andere potentielle Erben oder Dritte nicht “kooperieren”, ist oft ein gerichtlicher Antrag erforderlich. Dieser erfordert aber in der Regel einen Erbschein. Bei Zweifel, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten aufklären kann.