Im Nachfolgenden erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihr Tiny House vermieten, um Fehler zu vermeiden und Feriengäste regelmäßig wiederkommen zu lassen.

Um Ihr Tiny House als Ferienwohnung zu vermieten, bedarf es auch hier einen Mietvertrag. Mithilfe unserer Vorlage Mietvertrag Ferienwohnung können Sie sicher und unkompliziert die Vermietung Ihres Ferienobjekte besiegeln.

Was ist ein Tiny House?

Prinzipiell handelt es sich bei einem Tiny House um ein kleines Haus, das meist nicht mehr als 45 Quadratmeter aufweist. Dabei besteht die Möglichkeit, den Wohnraum mit Rädern zu versehen und somit über ein mobiles Tiny House zu verfügen.

Welche Besonderheiten es zu beachten gilt, wenn Sie mit Ihrem Tiny House am Straßenverkehr teilnehmen beziehungsweise was es beim Kauf eines solchen Häuschens zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Zweitwohnsitz oder Ferienobjekt?

Bei der Vermietung Ihres Tiny House sollten Sie vorab unterscheiden, ob es sich um einen Zweitwohnsitz oder um ein Ferienobjekt handelt. Unterschieden wird dabei nämlich auch in den Steuerabgaben.

Bewohnen Sie Ihr Tiny House selbst, wenn auch nur wenige Wochen im Jahr, dann ist dieses als Zweitwohnsitz anzumelden. Damit geht dann auch eine zu zahlende Zweitwohnsitzsteuer einher, welche sich anhand der jährlichen Nettokaltmiete berechnet. Zu beachten ist dabei, dass die Zweitwohnsitzsteuer auch dann zu zahlen ist, wenn es sich um Eigentum handelt.

Zweitwohnsitzsteuer auch für Ferienobjekte?

Möchten Sie hingegen Ihr Tiny House vermieten und zu keinem Zeitpunkt selbst nutzen, ist keine Zweitwohnsitzsteuer fällig. Tipp: Im besten Fall versuchen Sie Ihr Objekt fast durchgehend an Urlauber zu vermieten, sodass keine Unstimmigkeiten aufkommen.

Beachten müssen Sie zudem, dass auch bei Ferienobjekten Steuern zu zahlen sind, darunter unter anderem die Versteuerung der Mieteinnahmen.

Erfolgreich ein Tiny House vermieten

Während sich Vermieter mit vielen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen, stellen für potenzielle Urlauber vor allem Aspekte wie Standort, Einrichtung und Ausstattung zentrale Attribute dar. Wer sein Tiny House vermieten möchte, sollte diesen Bedürfnissen der Zielgruppe demnach genug Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Tipp: Ein erstes Probewohnen im eigenen Tiny House kann Schwachstellen und somit nötigen Nachbesserungen aufdecken.