Kritisch wird es, wenn die Verbindlichkeiten das Nachlassvermögen übersteigen. Denn bei einem verschuldeten Nachlass haftet der Erbe unter Umständen mit seinem privaten Vermögen. Vermeiden lässt sich das mit einem Nachlassinsolvenzverfahren.

Nachlassinsolvenzverfahren einleiten

Wer bereits bei Eintritt des Erbfalls weiß, dass der Erblasser überschuldet war, hat die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Dann hat er nichts mehr mit den Schulden des Verstorbenen zu tun. Der Antrag auf Nachlassinsolvenz kommt immer dann in Betracht, wenn die Möglichkeit zur Erbausschlagung nicht mehr besteht. Wenn sich beispielsweise erst nach Monaten herausstellt, dass Rechnungen nicht bezahlt wurden und sich plötzlich Gläubiger melden. Sobald der Erbe erkennen kann, dass er nicht in der Lage dazu ist, die Forderungen zu begleichen, muss er die Nachlassinsolvenz beantragen, § 1980 BGB.

Sobald das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist, beschränkt sich die Haftung nur noch auf den Nachlass. Der Erbe haftet nicht mehr persönlich.

Nachlassinsolvenz beantragen

Den Nachlassinsolvenzantrag stellen Sie beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, siehe § 315 Insolvenzordnung. Das Formular zum Antrag auf Nachlassinsolvenz ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet. Sie erhalten es direkt beim Gericht. Generell können Sie auch formlos den Antrag stellen, er sollte nur die folgenden Angaben enthalten: 

  • Angaben über den Erblasser: Geburts- und Sterbedatum, letzter Wohnsitz,
  • Aktenzeichen des Nachlassgerichts
  • Angaben zu allen bekannten Erben und zur Erbfolge bzw. zum Testament
  • Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung)
  • Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes z.B. durch Nennung der konkreten Forderungen bzw. der Gründe für drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Nachlassverzeichnis mit Gläubigerverzeichnis

Fügen Sie dem Antrag alles bei, was Ihre Berechtigung zur Antragstellung nachweist. Als Erbe also den Erbschein oder das Testament. Falls Sie als Gläubiger den Antrag stellen, benötigen Sie Dokumente, die Ihre Gläubigerstellung belegen, also beispielsweise einen vollstreckbaren Titel. 

Welche Fristen sind einzuhalten?

Sobald erkennbar ist, dass der Nachlass überschuldet ist, müssen die Erben den Antrag stellen. Das bedeutet: Der Antragsteller muss ohne schuldhaftes Zögern handeln, ansonsten kann der Antrag abgelehnt werden. Generell müssen Sie den Antrag spätestens zwei Jahre nach Annahme der Erbschaft stellen. 

Kosten des Nachlassinsolvenzverfahrens

Voraussetzung für die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist, dass die Kosten gedeckt werden können. Die Kosten setzen sich zusammen aus Gerichtskosten, eventuellen Gutachterkosten und Kosten für einen Nachlassinsolvenzverwalter sowie Kosten für den Gläubigerausschuss. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach dem Wert der Insolvenzmasse.