Den meisten Menschen ist bekannt, dass sich die gesetzliche Erbfolge irgendwie nach den Verwandtschaftsverhältnissen richtet. Erben Eltern jedoch in jedem Fall oder nur unter besonderen Umständen? Die Erbreihenfolge ist kompliziert.

Umgehen kann man die gesetzliche Erbfolge nur, wenn man ein Testament errichtet.

Doch nicht vergessen: In dem Fall können einige Verwandte noch den Pflichtteil einfordern. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dass die eigenen Eltern zu dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, ist vielen unklar. 

Kinderloser Erblasser ohne Testament

Die Eltern sind nach § 1925 BGB generell Erben zweiter Ordnung. Das bedeutet, dass sie nach dem Gesetz nur dann erben, wenn es keine erben erster Ordnung gibt. Erben erster Ordnung sind immer die Kinder, Enkelkinder, Urenkel usw., also die direkten Abkömmlinge. Verstirbt ein kinderloser Erblasser, dann erben seine Eltern – soweit sie noch am Leben sind. Ein eigener Abkömmling des Verstorbenen schließt automatisch die Eltern von der Erbfolge aus.

Ein Elternteil tot – erben dann die Geschwister?

Leben beim Todesfall eines kinderlosen und unverheirateten Erblassers noch beide Elternteile, so erben sie beide zu gleichen Teilen. Die Geschwister des Erblassers werden vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen. Sie zählen übrigens auch nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten und können daher keinerlei Ansprüche stellen. Ist aber die Mutter oder Vater bereits vorverstorben, liegt der Fall anders. Die Kinder des vorverstorbenen Elternteils treten an seine Stelle und teilen sich dessen Erbteil. Falls es gar keine Geschwister gibt, erbt der noch lebende Elternteil allein. Falls die Geschwister bereits vorverstorben sind, treten wiederum deren Kinder (also die Nichten bzw. Neffen des Verstorbenen) in die Erbfolge ein und teilen sich die Erbteil ihres Elternteils.

Erblasser war verheiratet und die Eltern leben noch – wer erbt?

Dem Ehepartner des Erblassers bzw. dem eingetragenen Lebenspartner steht neben den gesetzlichen Erben das gesetzliche Erbrecht zu. In der Regel erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses. Lebten der Erblasser und der Ehegatte im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann kommt darüber hinaus noch der Zugewinnausgleich ins Spiel. Dieser Beträgt pauschal ¼ . Im Regelfall würde also der Ehegatte ¾ des Nachlasses erben. Erben Eltern also neben dem Ehepartner, bleibt für sie insgesamt nur noch 25 %.

Kann ich meine Eltern enterben?

Ja, durch das Aufsetzen eines Testaments können Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Bestimmen Sie in Ihrem Testament eine Person, die Sie zu Ihrem Erben machen möchten. Möglich ist es auch, einen Verein oder eine Organisation als Erben einzusetzen. Doch Vorsicht: Haustiere können nicht erben. Sie können das Testament entweder handschriftlich aufsetzen und unterschreiben oder sich an einen einen Notar wenden.

Eltern enterben gelingt nur durch ein Testament.

Enterbte Eltern haben Anspruch auf Pflichtteil!

Da alle gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft bilden und letztlich nur zusammen über den Nachlass verfügen können, sieht sich der längerlebende Ehegatte oft mit einer schwierigen Situation konfrontiert.

Benennen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben oder setzt der Erblasser eine andere Person als Erben ein, dann bleibt nur noch ein Pflichtteilsanspruch. Nur die Eltern des Erblassers können diesen überhaupt geltend machen. Die Geschwister sind in dem Moment weder erb- noch pflichtteilsberechtigt. Lesen Sie hier nähere Ausführungen darüber, was beim Enterben zu beachten ist.