Dennoch sind die Beerdigungskosten zu zahlen, doch von wem? Sind die oftmals hohen Kosten von den Erben zu tragen? Und wie verhält es sich bei einer Enterbung?

Wer muss die Beerdigung in Auftrag geben?

In den Bestattungsgesetzen der Bundesländer ist geregelt, wer sich um die Beerdigung kümmern und die entsprechenden Kosten zunächst tragen muss. Bestattungspflichtig – unabhängig von der Erbenstellung – sind demnach die Angehörigen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Im Einzelfall sollte man daher im jeweiligen Bestattungsgesetz nachsehen. In der Regel steht der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner an erster Stelle. Sollte es keinen Ehegatten geben, folgen die erwachsenen Kinder, dann die Eltern und weiter die Geschwister.

Generell wird die Rechnung für die Beisetzung vorerst von demjenigen beglichen, der dem Bestattungsunternehmen den Auftrag erteilt. Denn in der Regel muss die Beerdigung organisiert werden, bevor der Kreis der Erben endgültig feststeht.

Kann man sich die Bestattungskosten vom Erben erstatten lassen?

Ja, der Bestattungspflichtige kann sich dann später die Kosten vom Erben bzw. von der Erbengemeinschaft wiederholen. Grundsätzlich sind die Erben dazu verpflichtet die Beerdigungskosten zu tragen. Vorgesehen ist hierbei, dass die Kosten für die Beisetzung aus dem Nachlass beglichen werden und der Verstorbene somit quasi selbst für seine Bestattung aufkommt. Geregelt ist dies in § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bestattungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erbe abgezogen werden.

Müssen auch Enterbte müssen Kosten tragen?

Enterbte Personen müssen die Bestattungskosten nicht tragen. Allerdings werden diese ggf. indirekt damit belastet. Nämlich dann, wenn sie pflichtteilsberechtigt sind und ihren Pflichtteil einfordern. Der Pflichtteil wird erst nach Abzug der Beerdigungskosten (und ggf. weiterer Nachlassverbindlichkeiten) berechnet. Indirekt schmälern die Kosten also den Pflichtteil.

Lesen Sie hier mehr darüber, wie sich der Pflichtteil beim Erbe berechnet.

Was, wenn das Erbe nicht ausreicht?

Sollte der Nachlass nicht zur Begleichung der Beerdigungskosten ausreichen, bleiben die nach den jeweiligen Bestattungsgesetzen zuständigen Angehörigen auf den Kosten sitzen.

Hier wird dann im Einzelfall noch zu prüfen sein, wie die Kosten aufgeteilt werden, wenn es beispielsweise mehrere volljährige Kinder gibt. Des Weiteren spielt hierbei die Leistungsfähigkeit eine Rolle. Handelt es sich also beispielsweise um drei Kinder, von welchen eines ein Millionär und die anderen beiden eher über ein geringeres Einkommen verfügen, so sieht sich der Millionär ist der Pflicht die Beerdigungskosten zu tragen.

Sollte am Ende des Tages niemand in der Lage sein die Rechnung zu begleichen, so übernimmt der Staat die Kosten der Beisetzung. Lesen Sie mehr dazu, wann dazu in unserem Artikel “Wann erbt der Staat?”.