Der Gesetzgeber gibt lediglich vor, dass ein privates Testament von Hand geschrieben werden muss. Doch auf welchem Papier schreibt man ein Testament? Die Wahl des Papiers kann Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit des Testierwillens erlauben. Lesen Sie hier, welches Papier für Ihr Testament Sie am besten wählen sollten.

Wir empfehlen, ein Testament immer auf ordentlichem Papier zu schreiben, am besten mithilfe einer passgenauen Testament Vorlage zum Download. Erstellen Sie sich selbst ein handschriftliches Testament Muster und schreiben Sie es dann vollständig und fehlerfrei ab.

Welches Papier fürs Testament?

Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie das Testament auf einem Schreibpapier mit einem üblichen Format (DIN A 4 oder DIN A 5) niederschreiben. Ob das Testament auf liniertem Papier oder ob das Testament auf kariertem Papier geschrieben wird ist nicht relevant. Bei längeren letztwilligen Verfügungen, für die mehrere Blätter benötigt werden, sollten die Seiten nummeriert und einzeln unterschrieben und datiert und zusammengeheftet werden.
Dennoch ist es so, dass der Gesetzgeber die formellen Anforderungen an die Erstellung eines privaten Testaments bewusst niedrig gehalten hat. Laut Paragraph 2247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss man sein Testament lediglich eigenhändig verfassen. Eine bestimmte Form der Schreibunterlage, auf dem das Testament verfasst wird, sieht das Gesetz bewusst nicht vor. In der Theorie reicht also sogar ein Bierdeckel.

Zetteltestament – auf welchem Papier schreibt man ein Testament?

Mit “Zetteltestament” bezeichnet man letztwillige Verfügungen, die auf einem oder mehreren losen Zetteln niedergelegt werden, deren Inhalte oft nur stichpunktartig sind und oft nicht in direktem Zusammenhang stehen. In der Regel wird bei einer solchen Form kein ernsthafter Testierwille mehr angenommen. So in einem Fall des Oberlandesgerichts Hamm, in dem die Erblasserin ihren letzten Willen auf einem klein zusammengefalteten Stück Pergamentpapier niederlegte (Az. 10 W 153/15). Hinzu kam, dass sich auf dem Papier viele Schreibfehler befanden und ein vollständiger Satz fehlte. Das Gericht wertete den Zettel damit als dokumentierte Vorüberlegung und bloßen Entwurf. Auch der Umstand, dass der Zettel in einer Schatulle aufgefunden wurde, in der sich allerlei wichtige (aber auch unwichtige) Unterlagen befanden, konnte die Richter dann nicht mehr vom Gegenteil überzeugen. Denn auf eine bewusste Aufbewahrung konnte man aufgrund des Sammelsuriums an Unterlagen in der Schatulle nicht schließen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hätte die Erblasserin die Zettel dort lediglich vergessen haben können.

Ernsthafter Testierwille muss vorliegen

Die Form eines Testaments gibt im Streitfall auch Auskunft über die Ernsthaftigkeit des Testierwillen geben. Kommen also nach dem Ableben des Erblassers Zweifel am Testierwillen auf, dann kann das äußere Erscheinungsbild des Schriftstücks entscheidend dafür sein, ob dieses als Testament anerkannt wird oder nicht. Die Auswahl einer unüblichen Form, kann im Einzelfall darauf schließen lassen, dass der Erblasser sich nur Notizen machen wollte, ohne ernsthaft daran zu denken, seinen letzten Willen aufzuschreiben. Zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag mit der Bemerkung: „V. ist meine Haupterbin“ und „D. L. 10.1.2011“ sahen die Richter am Oberlandesgericht Hamburg (Az. 2W 80/113) nicht als ausreichend an, denn sie konnten keinen ernsthaften Testierwillen erkennen.

Oft werden Zettel, Bierdeckel und andere Schreibunterlagen verwendet, wenn man spontan Überlegungen zu seinem Testament aufschreiben will. Nehmen Sie sich die Zeit und verfassen Sie ein formal unzweifelhaftes Testament und vernichten Sie alle anderen Dokumente.

So schreiben Sie Ihr Testament auf Papier – beachten Sie diese 10 wichtigen Punkte

Stellen Sie also sicher, dass an Ihrem letzten Willen keine Zweifel aufkommen und nutzen Sie ordentliches Papier. Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie es beim Gericht.

Mit diesen 10 Schritten erstellen Sie Ihr handschriftliches Testament auf Papier:

  • Informieren Sie sich über den Kreis ihrer gesetzlichen Erben.
  • Wer Ihrer gesetzlichen Erben, soll auch im Testament begünstigt werden?
  • Sind Pflichtteilsberechtigte unter den enterbten gesetzlichen Erben?
  • Wollen Sie mit Ihrem Ehepartner ein gemeinsames Testament (Berliner Testament) erstellen?
  • Wählen Sie nach Klärung der Vorfragen die passende Testamentsvorlage.
  • Fertigen Sie mithilfe des Testaments Musters einen Entwurf.
  • Schreiben Sie Ihr Testament auf ordentlichem liniertem Papier oder auf kariertem Papier.
  • Schreiben Sie den fertigen Entwurf komplett und sauber mit der Hand ab.
  • Achten Sie auf eine leserliche Handschrift und vermeiden Sie Rechtschreibfehler. Dabei hilft Ihnen die professionelle Vorlage Testament.
  • Setzen Sie das aktuelle Datum unter das Testament und unterschreiben Sie mit Ihrem Vor- und Zunamen.