Antworten auf diese Fragen rund um das Thema Hausverbot erteilen, finden Sie in unserem aktuellen Ratgeber.

Mithilfe unserer professionellen Vorlage Hausverbot, können Sie schnell und rechtsgültig dazu auffordern, das Betreten Ihres Grundstücks oder Ähnlichem zu unterlassen.

Was ist ein Hausverbot?

Bei einem Hausverbot handelt es sich grundsätzlich um den untersagten Zutritt bestimmter Räumlichkeiten für Dritte, angeordnet durch eine berechtigte Person. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in Artikel 13 des Grundgesetzes. Demnach ist die Unverletzlichkeit der Wohnung verfassungsrechtlich geschützt.<

Es bedarf Hausrecht zum Hausverbot erteilen

Wer darf eigentlich ein Hausverbot erteilen? Prinzipiell darf ein Hausverbot ausschließlich von einer Person erteilt werden, die über das Hausrecht verfügt. An einer gemieteten Wohnung hat dies für gewöhnlich der Mieter. Es dürfen demnach Entscheidungen darüber getroffen werden, wer die Wohnung betreten darf und wem der Zutritt untersagt ist.

Kann man jemanden ohne Grund Hausverbot erteilen?

Ja, grundsätzlich darf man als Privatperson auch ohne konkreten Grund ein Hausverbot erteilen. Ausnahmen gelten in Supermärkten, im Einzelhandel und Co.. Da darf dies nur durch das Vorliegen eines sachlichen Grundes passieren. In einem solchen Fall lässt sich ein Hausverbot durch Vandalismus, Diebstahl oder auch durch die Beleidigung der Mitarbeitenden rechtfertigen.

Dauer des Hausverbots

Ein erteiltes Hausverbot gilt grundsätzlich unbefristet und ist demnach auch lebenslang möglich. Voraussetzung dafür ist, dass beim Hausverbot erteilen keine Frist genannt wurde. Wechselt in der Zwischenzeit hingegen der Inhaber oder Mieter, so endet zeitgleich das Hausverbot.

Tipp: Ein neuer Mieter, Inhaber oder Pächter kann ein beim Wechsel endendes Hausverbot auch ohne Grund neu erteilen.

Kann Hausverbot mündlich erteilt werden?

Das Erteilen eines Hausverbots findet in den meisten Fällen mündlich statt und ist demnach rechtlich verbindlich. Es ist prinzipiell also keine spezielle Form gesetzlich vorgeschrieben. Um dennoch auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich nach einem mündlich erteilten Hausverbot den Betroffenen dies erneut schriftlich mitzuteilen.

Konsequenzen bei Missachtung des Hausverbots

Erhält man ein Hausverbot, so muss man sich an dieses uneingeschränkt halten. Widersetzt man sich dem erteilten Hausverbot, handelt es sich gemäß §123 um einen Hausfriedensbruchs. Im Falle eines Strafantrags kommt es anschließend zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Der Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden bzw. mit einer Geldstrafe.