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Was ist ein Hausverbot?
Hausverbot heißt im Kern, dass bestimmten Leuten der Zugang zu bestimmten Orten verwehrt wird. Die Anordnung dazu kann von einer befugten Person kommen und stützt sich rechtlich auf Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt. Man muss unterscheiden zwischen einem privaten Hausverbot und einem Hausverbot für Gebäude mit allgemeinem Publikumsverkehr, also zum Beispiel Diskotheken oder Bars und Restaurants. Einen weiteren Sonderfall nehmen öffentliche Gebäude, wie Schulen oder Behörden ein.
Wer darf ein Hausverbot erteilen?
Das Recht, ein Hausverbot auszusprechen, liegt grundsätzlich bei der Person, die das Hausrecht hat. Das ist in der Regel der Eigentümer. Bei gemieteten Wohnungen ist das der Mieter oder auch der Untermieter, der darüber entscheidet, wer hereinkommt und wer draußen bleibt. Bei Gebäuden mit Publikumsverkehr ist es ebenfalls der Mieter bzw. Pächter. Bei öffentlichen Gebäuden erteilt der Leiter der jeweiligen Behörde das Hausverbot. Die Besonderheit dabei ist, dass es sich um einen sogenannten Verwaltungsakt handelt. Derjenige, der ein Hausverbot erhält, kann also dagegen formell einen Widerspruch einlegen.
Ist ein Hausverbot ohne Grund möglich?
Als Privatperson darf man für die eigene bzw. gemietete Wohnung jederzeit immer auch ohne konkreten Grund ein Hausverbot erteilen.
Bei gewerblich genutzten Gebäuden mit Publikumsverkehr, wie Supermärkten oder Restaurants, Clubs oder Bars muss allerdings ein nachvollziehbarer Grund genannt werden. Denn hier gilt der Gleichstellungsgrundsatz, der eine Diskriminierung verhindern soll. Sachliche und nachvollziehbare Gründe sind beispielsweise Vandalismus, Diebstahl oder Beleidigung.
Wenn es darum geht, dass eine öffentlicher Träger eine Person vom Zutritt zu öffentlichen Gebäuden ausschließen will, liegen die Anforderungen noch höher. Zum einen muss auch ein sachlicher Grund vorliegen. Zum anderen muss der Behördenleiter prüfen, ob nicht auch die Erteilung gewisser Auflagen – als milderes Mittel – ausreichen.
Wie lange gilt ein Hausverbot?
Grundsätzlich ist ein ausgesprochenes Hausverbot unbefristet und kann lebenslang gelten, sofern bei der Aussprache keine zeitliche Begrenzung festgelegt wurde. Ein Hausverbot endet jedoch, wenn der Inhaber oder Mieter wechselt. Ein neuer Inhaber muss dann ggf. ein neues Hausverbot aussprechen.
Kann Hausverbot mündlich erteilt werden?
In den meisten Fällen erfolgt die Aussprache eines Hausverbots mündlich, was rechtlich bindend ist. Allerdings gibt es in solchen Fällen oft Beweisschwierigkeiten. Daher wird empfohlen, ein mündlich ausgesprochenes Hausverbot anschließend schriftlich zu bestätigen oder direkt in Schriftform mitzugeben. Im Fall eines Hausverbots durch eine Behörde muss immer ein schriftlicher Verwaltungsakt erlassen werden mit entsprechender rechtlicher Belehrung.
Konsequenzen bei Missachtung des Hausverbots
Die Missachtung eines Hausverbots gilt als Hausfriedensbruch nach §123. Dies kann strafrechtlich verfolgt werden und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Es handelt sich dabei allerdings um ein sogenanntes Antragsdelikt, das nur dann verfolgt wird, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt.