Wer sich mit dem Thema Vorsorge und Testament befasst, wird in der Regel auch mit der Frage der Bestattung konfrontiert. Vielen ist es wichtig, die Angehörigen bei diesem Thema zu entlasten, indem man genaue Vorgaben zum Ablauf der Bestattung macht.
Ihre Bestattungswünsche sollten Sie immer in einer gesonderten Bestattungsverfügung festhalten. Das erleichtert Ihren Angehörigen die Organisation der Beerdigung und die Gestaltung der Trauerfeier.
Bestattung im Testament regeln?
Viele Menschen legen in ihrem Testament fest, welche Wünsche und Vorstellungen sie bezüglich ihrer Bestattung haben. Doch das Testament ist die falsche Stelle! Oft wird es nämlich erst Wochen nach dem Todesfall eröffnet. Das ist in der Regel zu spät, um eine Umsetzung zu ermöglichen. In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie neben Ihren Wünschen auch regeln, wie die Bezahlung erfolgen soll. Falls es eine Sterbegeldversicherung gibt, sollten Ihre Angehörigen davon Kenntnis erlangen.
Gesetzliche Vorgaben zur Bestattung beachten
Sie sollten sich im Vorfeld erkundigen, ob Ihre individuellen Wünsche überhaupt realisierbar sind. In Deutschland gibt es für die Bestattung gesetzliche Vorgaben, die Ihre Hinterbliebenen berücksichtigen müssen. Werden in einer Bestattungsverfügung Anordnungen stehen, die aus gesetzlichen Gründen nicht umgesetzt werden dürfen, ist die Bestattungsverfügung soweit nicht bindend. Viele alternative Bestattungsarten, wie Felsbestattungen, Almwiesenbestattungen oder Luftbestattungen sind hier nicht möglich. Es gibt in Deutschland den sogenannten “Friedhofszwang”. Erlaubt wäre aber beispielsweise die Verfügung, die alternative Bestattungsart im Ausland, beispielsweise in der Schweiz zu organisieren. Achtung: Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei entsprechenden Anbietern über die Konditionen.
Eine Bestattungsverfügung sollten Sie generell auch nie ohne die Einbeziehung der nahen Angehörigen erstellen. Bedenken Sie, dass für Ihre Familie die Bestattung und auch das Grab eine wichtige Hilfe für die Trauerbewältigung sein kann.
Form der Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften. Eine Unterschrift per Hand und das Datum sollten aber nicht fehlen, um den Verfasser zu identifizieren. Allerdings muss man im Zweifel prüfen, ob die Verfügung dem Willen des Verfügenden entspricht und ohne äußeren Druck entstanden ist. Daher kann es besser sein, die Bestattungsverfügung handschriftlich zu verfassen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Fremder an der Willenserklärung mitgewirkt hat. Besteht bereits eine psychische Erkrankung oder wurde Demenz diagnostiziert, dann sollte besser ein Notar aufgesucht oder die Bestätigung eines Hausarztes angefügt werden. Dieser kann bescheinigen, dass der Verfasser die Tragweite seiner Entscheidung noch gut überblicken konnte.
So bewahren Sie Ihre Bestattungsverfügung auf
Die Bestattungsverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall von den Angehörigen sofort gefunden wird. Es empfiehlt sich nicht, die Verfügung in einem Bankschließfach aufzubewahren, wenn es niemanden gibt, der aufgrund einer Vollmacht Zugang dazu hat. Denn in der Regel erlangt die Familie dann erst nach Vorlage eines Erbscheins Zugriff auf Bankschließfächer.
Wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie Ihren Bevollmächtigten bzw. Betreuer über den Aufbewahrungsort in Kenntnis setzen. Ansonsten sollten Ihre Vertrauenspersonen wissen, wo sich die Verfügung befindet und auch über den Inhalt unterrichtet sein.
Wie lange ist die Bestattungsverfügung gültig?
Eine Bestattungsverfügung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Sie können sie aber jederzeit widerrufen. Die einfachste Methode ist es, die Bestattungsverfügung zu vernichten. Auch falls Sie nur Änderungen vornehmen wollen, ist es in der Regel besser, die alte Bestattungsverfügung zu vernichten und eine neue aufzusetzen, um Unsicherheiten bei der Auslegung zu verhindern
Wer setzt die Bestattungsverfügung um?
Ihre Bestattungswünsche sind – soweit sie rechtlich umsetzbar sind – für die Angehörigen bzw. Erben bindend. Um sicher zu gehen, dass es keine Streitigkeiten gibt, können Sie in der Verfügung einen sogenannten Totenfürsorgeberechtigten benennen. Fehlt eine solche Benennung, dann sind die nächsten Familienangehörigen totenfürsorgeberechtigt. In der Regel gibt die folgende Reihenfolge: Ehegatte, Kinder oder Eltern. Die Reihenfolge ist in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt.