Wenn der Vermieter die Wohnung durch bauliche Maßnahmen verbessern möchte, dann muss er den im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehaltenen Weg einlegen. Er muss form- und fristgerecht dem Mieter die Modernisierung ankündigen. Und auch der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt muss stimmen.

Nutzen Sie Muster Modernisierungsankündigung, um sicher zu gehen, dass Ihr Schreiben alle wichtigen Punkte enthält.

Form und Frist der Modernisierungsankündigung

Die Modernisierung muss dem Mieter im Voraus mitgeteilt werden. Spätestens 3 Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten muss der Mieter darüber informiert werden. Laut § 555d BGB reicht eine mündliche Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nicht aus. Die Ankündigung muss der Mieter in Textform erhalten. Also schriftlich. Es genügt eine E-Mail, ein Fax oder ein maschinelles Schreiben. Eine Original-Unterschrift des Vermieters (Schriftform) ist jedoch nicht erforderlich. Allerdings muss der Vermieter im Zweifel den Zugang des Schreibens beweisen. Die Zustellung per Boten oder Einschreiben ist daher in der Regel zu empfehlen.

Inhalt der Modernisierungsankündigung

Sinn der Ankündigung ist, dass der Mieter sich zum einen auf die Bauarbeiten einstellen kann. Zum anderen muss er aber auch die Möglichkeit haben zu prüfen, ob er die Maßnahme so überhaupt hinnehmen muss. Auch muss er natürlich erfahren, inwieweit sich die monatliche Miete aufgrund der Modernisierung erhöhen wird. Die folgenden Informationen müssen daher im Schreiben des Vermieters enthalten sein:

  • Art der Maßnahme
  • Umfang der Maßnahme
  • Beginn der Maßnahme und die geplante Dauer
  • zu erwartende Erhöhung des Mietzinses

Modernisierungsankündigung – wann kann der Mieter ablehnen?

Bei Erhalt der Modernisierungsankündigung muss der Mieter prüfen, ob er mit der Maßnahme einverstanden ist oder ob er stattdessen von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB Gebrauch machen will. Grundsätzlich muss der Mieter jede form- und fristgerecht angekündigte Modernisierungsmaßnahme dulden. Allerdings hat er die Möglichkeit, sich im Einzelfall auf eine “unzumutbare Härte” zu berufen. Ein Härtefall kann unter Umständen auch für einen begrenzten Zeitraum geltend gemacht werden. Wenn der Mieter beispielsweise schwer erkrankt ist. Auch ein psychische Erkrankung kann der Mieter als Härtefall anführen. Eine anderer Grund für einen Härtefall wäre beispielsweise, dass sich die Wohnung durch die Maßnahmen massiv verändert. Also beispielsweise eine Kammer entfernt wird oder ein Balkon verkleinert wird.  Etwaige Einwände muss der Mieter bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitteilen. 

Wenn Sie als Vermieter die Modernisierung ankündigen und Ihnen bereits bekannt ist, dass der Mieter gesundheitliche Einschränkungen hat, sollten Sie sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.