Wenn der Vermieter die Wohnung durch bauliche Maßnahmen verbessern möchte, dann muss er form- und fristgerecht dem Mieter die Modernisierungsankündigung zustellen, wenn eine Mieterhöhung nach Modernisierung durchsetzen will. So geht´s.

Nutzen Sie eine Muster Modernisierungsankündigung, um sicher zu gehen, dass Ihr Schreiben alle wichtigen Punkte enthält.

Inhalt der Modernisierungsankündigung

Die folgenden Informationen müssen im Schreiben zur Modernisierungsankündigung des Vermieters enthalten sein:

  • Art der Maßnahme
  • Umfang der Maßnahme
  • Beginn der Maßnahme und die geplante Dauer
  • zu erwartende Erhöhung des Mietzinses

Sinn der Ankündigung ist, dass der Mieter sich zum einen auf die Bauarbeiten einstellen kann. Zum anderen muss er aber auch die Möglichkeit haben zu prüfen, ob er die Maßnahme so überhaupt hinnehmen muss. Auch muss er natürlich erfahren, inwieweit sich die monatliche Miete aufgrund der Modernisierung erhöhen wird.

Form der Modernisierungsankündigung

Die Modernisierungsankündigung bedarf der Textform, so steht es in § 555c Absatz 1 BGB. Ein unterschriebenes Schreiben ist nicht erforderlich, aber einen Brief oder eine Email muss der Vermieter versenden. Eine mündliche Ankündigung reicht demnach nicht aus. Achtung: Im Zweifel muss der Vermieter den Zugang des Schreibens beweisen. Die Zustellung per Boten oder Einschreiben ist daher in der Regel zu empfehlen.

Welche Frist muss der Vermieter einhalten?

Spätestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten muss der Mieter über die Modernisierungsmaßnahmen informiert werden. Warum ist die Einhaltung der Frist so wichtig? Der Mieter hat zwar generell eine Duldungspflicht, was die Modernisierungsarbeiten angeht. Aber kann dem Vermieter gegenüber einen Härtefall in Textform einwenden. Dafür hat er bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, Zeit.  Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Modernisierungsankündigung den Vorschriften des § 555c entspricht. Erfolgt also die Ankündigung nicht fristgemäß, muss auch der Mieter sich nicht an die Frist halten.

Modernisierungsankündigung – wann kann der Mieter ablehnen?

Ein Härtefall kann immer dann geltend gemacht werden, wenn die Duldung der Maßnahmen für den Mieter nicht zumutbar ist.  Beispielsweise, wenn der Mietererkrankt ist oder auch im Fall einer fortgeschrittenen Schwangerschaft. Auch ein psychische Erkrankung kann der Mieter als Härtefall anführen.

Eine anderer Grund für einen Härtefall wäre beispielsweise, dass sich die Wohnung durch die Maßnahmen massiv verändert. Also beispielsweise eine Kammer entfernt wird oder ein Balkon verkleinert wird.

Wenn Sie als Vermieter die Modernisierung ankündigen und Ihnen bereits bekannt ist, dass der Mieter gesundheitliche Einschränkungen hat, sollten Sie sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.