Antworten im Erbrecht auf alle Fragen rund um das Thema Erben und Vererben

Die Erbfolge und damit die Verteilung des Nachlasses ist im Erbrecht gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Regelung deckt sich aber häufig nicht mit den Interessen des Erblassers. Denn das Gesetz sieht ein Erbrecht nur für Blutsverwandte und Ehegatten vor. Unverheiratete Lebensgefährten, Stiefkinder oder Paten sind vom Recht ausgeschlossen. Persönliche Bindungen werden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.

Selbst wer zu seinen Eltern jahrelang keinen Kontakt mehr hatte, kann laut Erbrecht deren Erbe für sich beanspruchen. Geschwister, die sich fürsorglich um die Eltern gekümmert haben, erhalten den gleichen Erbteil, wie diejenigen, die sich vom Elternhaus bewusst ferngehalten haben. Wer also über die Regelung seines Nachlasses nachdenkt, sollte sich zunächst einmal mit der Frage befassen, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde.

Die Beiträge in dieser Kategorie behandeln praktische Fragen rund um die Themen Testament und Erbschaft.

Ratgeber und aktuelle Urteile zum Thema Erben & Vererben

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Teilungsanordnung – so regeln Sie die Verteilung Ihres Erbes

Wer bestimmte Vorstellungen davon hat, wie er seinen Nachlass unter den Erben verteilen will, kann dies im Testament bestimmen. Das nennt sich “Teilungsanordnung”. Was Sie beachten sollten, wenn Sie mehreren Personen unterschiedliche Erbteile zukommen lassen wollen.
Eine Frau schaut nachdenklich aus dem Fenster. In der Hand hält sie das Schreiben eines Gläubigers. Wegen Erbschulden muss sie ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten.

Nachlassinsolvenzverfahren – Erbenhaftung beschränken

Den meisten Menschen ist bewusst, dass eine Erbschaft auch Schulden des Erblassers umfassen kann. Dennoch wird manchem Erben erst spät klar, dass ihnen neben dem Vermögen auch viele Verbindlichkeiten hinterlassen wurden.

Faustschläge gegen die Eltern: Gewalt als Grund für Enterbung?

Einen gesetzlichen Erben kann man durch ein Testament ohne weitere Nennung von Gründen enterben. Nicht ganz so einfach ist es neben der Enterbung auch den Pflichtteil zu entziehen. Reicht hierzu ein Faustschlag gegen den Erblasser aus?
Ein älteres Ehepaar in herbstlicher Landschaft.

Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?

Im deutschen Erbrecht ist es möglich, dass zwei Personen gemeinsam ihren letzten Willen festlegen. Doch nicht in jeder beliebigen Kombination. Erfahren Sie hier, wer gemeinsam testieren darf und was zu beachten ist.

Vorsicht bei diesen Formulierungen im Testament

Beim Testament kommt es nicht nur auf die richtige Form an. Auch auf die genaue Formulierung des letzten Willens kommt es an. Wichtig ist es vor allem, dass der Erblasser sich unmissverständlich ausdrückt.
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Vorlagen für Testamente