Patchworkfamilien sind Familien, in denen Kinder von nur einem der Partner abstammen bzw. nicht nur gemeinsame Kinder vorhanden sind. Sie sind in Deutschland immer häufiger anzutreffen, da Scheidungen und neue Partnerschaften nicht mehr die Ausnahme sind. Das Erbrecht für Patchworkfamilien wird bisher in Deutschland nicht besonders berücksichtigt. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nur die Abkömmlinge oder biologische Verwandte des Erblassers. Das bedeutet, dass die Kinder des einen Partners leer ausgehen, wenn der andere Partner zuerst verstirbt. Doch wie kann man das vermeiden?

Warum ist ein Testament für Patchworkfamilien wichtig?

Stiefkinder haben nicht die gleichen erbrechtlichen Ansprüche wie leibliche Kinder. Das bedeutet, dass sie weder ein automatisches Erbrecht noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Um zu vermeiden, dass die Kinder des überlebenden Partners benachteiligt werden, können die Partner einer Patchworkfamilie ihre Erbschaftsverhältnisse testamentarisch regeln. Ein Testament kann ganz einfach handschriftlich erstellt werden. Durch ein Testament können die Partner einer Patchworkfamilie bestimmen, dass die Kinder des überlebenden Partners den gleichen Erbteil erhalten sollen wie die eigenen Kinder. Sie können auch bestimmen, dass die Kinder des zuerst verstorbenen Partners einen bestimmten Erbteil erhalten sollen.

Nachteil: Wenn die Partner einer Patchworkfamilie nicht verheiratet sind, müssen sie jeweils ein eigenes Testament aufsetzen. Dieses Testament kann jeder Partner jederzeit wieder aufheben, ohne dass der andere Partner davon erfährt. Dies ist ein Nachteil, da die Partner so nicht sicherstellen können, dass ihre Wünsche auch nach dem Tod beider Partner berücksichtigt werden.

Erbvertrag für Patchworkfamilien

Eine Alternative zu mehreren Einzeltestamenten der Partner ist ein Erbvertrag. Es handelt sich dabei um eine zweiseitige verbindliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, die sich gegenseitig über die Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod verpflichten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Der Vorteil für unverheiratete Partner liegt darin, dass die Partner nicht ohne Wissen des anderen die letztwillige Verfügung wieder aufheben können, so wie es bei einem Testament der Fall wäre.

Durch einen Erbvertrag können die Partner einer Patchworkfamilie ihre Erbschaftsverhältnisse genauso umfassend regeln, wie Eheleute in einem gemeinsamen Testament. Sie können zum Beispiel bestimmen, dass der überlebende Partner das gemeinsame Haus bewohnen soll oder dass die Kinder des zuerst verstorbenen Partners eine bestimmte Ausbildung erhalten sollen.

Welche Pflichtteilsansprüche bestehen innerhalb der Patchworkfamilie?

Die Kinder des zuerst verstorbenen Partners haben einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem überlebenden Partner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um zu verhindern, dass die Kinder des überlebenden Partners durch den Pflichtteilsanspruch der Kinder des zuerst verstorbenen Partners benachteiligt werden, können die Partner einer Patchworkfamilie die Pflichtteilsrechte der Kinder des zuerst verstorbenen Partners einschränken oder ausschließen.

Tipps für die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags für unverheiratete Partner

Bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags für Patchworkfamilien sollten Sie folgende Überlegungen einbeziehen:

  • Prüfen Sie, ob einer der Partner im Rahmen einer ehemaligen Beziehung bereits ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt hat, an den er noch gebunden ist. Diese Problematik betrifft insbesondere verwitwete Partner, wenn die bindende Wirkung für wechselseitige Verfügungen nach dem Tod des zuerst Verstorbenen bereits eingetreten ist.
  • Überlegen Sie, ob eine Bevorzugung der jeweils eigenen Kinder vor den Stiefkindern gewünscht ist oder eine Gleichbehandlung aller Kinder.
  • Bedenken Sie, dass nur verheiratete Partner gemeinsam testieren dürfen und wählen Sie ansonsten die Form des Erbvertrages.
  • Überlegen Sie, ob nicht durch einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht eine vorzeitige Vermögensverteilung vorgenommen werden kann.