Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-ID bei Minijobs melden. Die Meldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale. Das geht aus einer Mitteilung der Minijob-Zentrale hervor. Betroffen sind alle Arbgeber, die gewerbliche Minijobber beschäftigen.

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Steuer-ID auch bei Pauschalbesteuerung von Minijobs

Generell müssen auch Minijobs versteuert werden. Die Besonderheit besteht darin, dass der Arbeitgeber wählen darf, ob er sich für eine pauschale Besteuerung entscheidet oder die Versteuerung anhand der Lohnsteuerklasse vornimmt. Der pauschale Steuersatz beträgt 2 Prozent und der überwiegende Teil der Arbeitgeber entscheidet dafür. Für die Arbeitnehmer bedeutet die Versteuerung durch den Arbeitgeber, dass sie den Minijob in ihrer Steuererklärung nicht mehr angeben müssen. Bei Minijobs ist also nur der Arbeitgeber Steuerschuldner. Bisher war es für die Pauschalbesteuerung nicht erforderlich, die Steuer-ID des Minijobbers an die Minijobzentrale zu übermitteln. Das ändert sich nun, nicht nur beim Abschluss eines neuen Minijob-Vertrages, sondern auch bei bestehenden Minijobs.

Wo ist die Steueridentifikationsnummer zu finden?

Die Steueridentifikationsnummer besteht aus 11 Zahlen. Ihr Minijobber müsste bereits eine Steuer-ID haben. Denn bereits 2008 wurden allen in Deutschland gemeldeten Bürgern die Steuer-IDs übermittelt. Auch zum damaligen Zeitpunkt minderjährigen Einwohnern. Die Steuer-ID kam per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Seit 2008 teilt das Amt die Steuer-ID jedem Bürger mit erster Anmeldung beim Einwohnermeldeamt die Nummer mit. Gleiches gilt bei Geburten. Wenn Ihr Arbeitnehmer die Steuernummer nicht mehr findet, dann kann er im Internet beim Bundeszentralamts für Steuern die Daten erfragen. Wichtig: Die Nummer ändert sich nicht, auch bei Heirat oder Scheidung.

Nicht nur Minijobber müssen ihre Steuer-ID angeben, wenn sie mit dem Finanzamt kommunizieren. Ohne die Nummer können Sie beispielsweise keine Steuererklärung abgeben oder Freistellungsaufträgen beantragen. Auch andere Behörden benötigen in der Regel die Daten, zum Beispiel beim Antrag auf Kindergeld oder Rente. In bestimmten Fällen fragt auch die Krankenkasse nach der Identifikationsnummer, wenn sie Daten an die Finanzverwaltung übermitteln muss.

Tipp: Bitten Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig um die Angabe zur Steuer-ID, falls die Daten sich nicht nicht in den Personalunterlagen befinden.

Update: Neue Umlagen für Minijobber gelten ab 2022

Denken Sie auch daran, dass sich am 1. Januar 2022 die Umlagen ändern. Die U1 sinkt auf 0,9 %, die U2 auf 0,29 % und die Insolvenzgeldumlage beträgt nur noch 0,09 %.

Tipp: Nutzen Sie die selbstrechnende und wiederverwendbare Vorlage zur Lohnabrechnung Minijob 2022, um Ihre Minijobber korrekt abzurechnen.