In nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie alles rund um den betrieblichen Brandschutz im Unternehmen.
Verantwortlichkeiten für den Brandschutz im Unternehmen
Prinzipiell ist anzumerken, dass der Arbeitgeber im betrieblichen Brandschutz die gleiche Verantwortung für seine Mitarbeitenden trägt, wie beim Arbeitsschutz. Demnach wird der Brandschutz zum Teil im Rahmen des Arbeitsschutzes mitgefordert und findet seine gesetzliche Grundlage somit unter anderem im Arbeitsschutzgesetz sowie im Arbeitsstättenrecht.
Tipp: Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Schutzpflicht für den Brandschutz im Unternehmen im Einzelfall schriftlich an Führungskräfte zu übertragen.
Forderungen des Arbeitsstättenrechts
Grundsätzlich fordert das Arbeitsstättenrecht dazu auf, dass Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keinerlei Gefährdung für die Beschäftigten bei der Arbeit ausgehen. Dies bezieht sich sowohl auf sicherheitstechnische als auch auf gesundheitliche Aspekte. Um dies zu garantieren, gilt es laut §3 der Arbeitsstättenverordnung ebenso wie gemäß des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dieses grundlegende Verfahren dient dazu, Gefahren zu erkennen und bewerten, um anschließend passgenaue Schutzmaßnahmen zu definieren und zu ergreifen.
Wichtig ist dahingehend außerdem, dass die eingeleiteten Schutzmaßnahmen regelmäßig kontrolliert werden, um so deren Wirkung zu überprüfen. Hierbei ist die Rede von der Instandhaltung beziehungsweise Wartung der Brandschutzeinrichtungen. Dazu zählt unter anderem die Kontrolle von:
- Feuerlöschereinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Notaggregaten und Notschaltern
- Signalanlagen
- usw.
Weitere Pflichten zum Brandschutz im Unternehmen
Weitere Pflichten mit Blick auf den betrieblichen Brandschutz ergeben sich aus dem jeweiligen Bauordnungsrecht der Bundesländer. Darin gefordert wird beispielsweise ein detailliertes Brandschutzkonzept, welches neben einer Gesamtbeschreibung des Gebäudes auch Informationen wie die Personenanzahl, Schutzziele oder auch die baulichen Brandschutzeinrichtungen enthält.
Des Weiteren gilt es eine Brandschutzordnung nach bestimmten Normen zu erarbeiten, welche schlussendlich allen Personen in jener baulichen Anlage zugänglich ist. Die gilt auch für Besucher. Im besten Fall gilt es diese an gut besuchten Stellen des Gebäudes aufzuhängen, darunter beispielsweise der Hauseingang und Aufzüge.
Bestimmung eines Brandschutzbeauftragten
Damit der Brandschutz im Unternehmen entsprechend den oben genannten gesetzlichen Vorgaben und eigens erstellten Konzepten eingehalten werden kann, werden Brandschutzbeauftragte im Unternehmen festgelegt. Diese erhalten durch eine entsprechende Ausbildung die wichtigsten Fachkenntnisse des Brandschutzes und der Brandsicherheit. Auch die Wichtigkeit der Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern gilt es nicht zu unterschätzen.
Schutzziele im Brandfall
Das Ziel der bereits genannten Brandschutzmaßnahmen ist der Schutz verschiedener Faktoren. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen. Dazu zählen:
- Personenschutz
- Sachwertschutz
- Umweltschutz
Der Personenschutz umfasst dabei relativ selbsterklärend den Schutz aller anwesenden Personen, darunter auch Besucher und Angehörige von Fremdfirmen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Es ist die oberste Priorität, einen Personenschaden durch den Ausbruch eines Feuers zu vermeiden, beispielsweise durch eine schnellstmögliche Evakuierung.
Der Sachwertschutz umfasst vor allem das Ergreifen geeigneter Maßnahmen, um den durch das Feuer angerichteten materiellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Auch wenn ein hoher materieller Schaden enorme Kosten nach sich ziehen kann, stellt der Personenschutz dennoch immer das oberste Schutzziel dar.
Auch der Umweltschutz im Falle eines Brandes ist nicht zu verkennen. So gilt es, die schädlichen Auswirkungen des Feuers weitestgehend zu begrenzen, um so die physische Umgebung Ihres Unternehmens zu schützen.
Woraus besteht der Brandschutz im Unternehmen?
Der betriebliche Brandschutz lässt sich in insgesamt 4 Säulen unterteilen, welche alle einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Brandschutz im Unternehmen beitragen. Dazu zählen:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
Der bauliche Brandschutz umfasst, wie der Name es schon verhört, bauliche Maßnahmen, die verheerte Folgen eines Brandes verhindern. Diese lassen sich bereits beim Bau oder spätestens bei der Sanierung eines Gebäudes ergreifen, um so eine Ausbreitung des Feuers, zum Beispiel durch nicht brennbare Materialien oder Trennungen verschiedener Bereiche des Gebäudes zu vermeiden.
Der technische Brandschutz wird im Ernstfall aktiv und dient vor allem dazu, alle Personen im Unternehmen über einen Brandfall zu informieren. So ist hier die Rede von Brandschutzanlagen, die sowohl manuell als auch automatisch funktionieren, Brandmeldern, Feuerlöschern oder auch Löschdecken.
Beim organisatorischen Brandschutz kommt es vor allem darauf an, in einer Notfallsituation geeignete Maßnahmen zu treffen, welche vorab erarbeitet wurden. Dies dient beispielsweise der Lokalisierung von potenziellen Brandgefahren zum Beispiel ausgelöst durch im Betrieb gelagerte Gefahrenstoffe.
Zuletzt beschreibt der abwehrende Brandschutz jegliche aktiven und passiven Maßnahmen, die während des Brandereignisses durch die Feuerwehr oder ähnliche Hilfsgruppen ergriffen erden. Zentrales Ziel ist es hier neben dem aktiven Personenschutz alle weiteren direkten und indirekten Schäden einzudämmen.