Welche Formen des Leasings lassen sich mit einem Leasingvertrag vereinbaren?
Ein Leasingvertrag ermöglicht dem Leasingnehmer einen mobilen Gegenstand, etwa ein Auto, gegen Zahlung einer vereinbarten monatlichen Leasingrate zu nutzen. Wer bei Google das Suchwort Leasing eingibt, wird schnell merken, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Formen des Leasings gibt. Es gibt beispielsweise das Leasing direkt vom Hersteller oder von einer herstellerunabhängigen Leasinggesellschaft. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Gegenstandes bzw. Fahrzeugs. Im Rahmen einer Leasingvereinbarung kann aber vereinbart werden, das nach Ablauf der vereinbarten Dauer der Nutzung, dem Käufer das Recht eingeräumt wird, den Gegenstand zu erwerben. Ein Leasingnehmer mit späterer Kaufabsicht, sollte im Vorfeld prüfen, ob nicht der Kauf über eine Finanzierung hier günstiger ist. Tipps erhalten Sie z.B. bei Ihrer Hausbank.
Diese Unterschiede bestehen zwischen Leasingvertrag und Mietvertrag
Im BGB ist der Leasingvertrag nicht ausdrücklich erwähnt. Juristisch gesehen handelt es sich um eine atypische Form des Mietvertrages. Das für die Vermietung geltende Recht ist also nicht vollumfänglich übertragbar. Der Leasingnehmer übernimmt während der Laufzeit des Vertrages beispielsweise typsiche Vermieterpflichten, beispielsweise laufende Wartungen oder die Instandhaltung. Der Leasinggeber muss sich während der Laufzeit um diese Fragen nicht kümmern. Teilweise enthält der Leasingvertrag jedoch Informationen und Vorgaben zu Wartungsintervallen oder ähnliche Sicherheitsvorgaben. Inhaltlich können Leasingverträge variieren. Das ist abhängig vom Leasinggegenstand.
Das ist beim Leasing eines Autos zu beachten
Geht es um das Leasing eines Autos, gibt es für die Berechnung der Höhe der Leasingraten unterschiedliche Methoden. Beim Restwertleasing wird der Wert des Fahrzeugs bei Übergabe dem Restwert nach Ablauf der Leasingdauer gegenübergestellt. Aus der sich ergebenden Differenz berechnet man die monatlichen Raten. Hier besteht für den Leasingnehmer ein Nachzahlungsrisiko, sollte sich herausstellen, dass der Restwert am Ende doch niedriger liegt. Hatten Sie beispielsweise einen Unfall mit dem Fahrzeug, dann mindert sich der Wert dadurch.
Beim Kilometerleasing lassen sich die zukünftigen Kosten besser kalkulieren. Denn hier werden die Leasingraten nach der Gesamtzahl der Kilometer abgerechnet. Falls die im Vertrag festgelegten Kilometer überschritten werden, droht eine Nachzahlung. Werden die Kilometer nicht voll verbraucht, gibt es aber in der Regel keinen Anspruch auf Rückerstattung. Vor Abschluss eines Leasingvertrages sollte in jedem Fall, die Frage einer ausreichenden Versicherung geklärt werden. Der Leasingnehmer haftet nämlich in der Regel für Schäden am Leasingobjekt. Sollte der Leasinggegenstand also beschädigt oder sogar gestohlen werden, muss der Leasingnehmer dafür aufkommen. Im Fall eines Kfz-Leasings wird der Schaden von der normalen Kfz-Versicherung für das Fahrzeug abgedeckt. Geht es um andere Gegenstände, wie etwa Baugeräte oder medizinische Instrumente, sollte die Schadensdeckung mit einem Versicherer abgeklärt werden.
Leasingvertrag kündigen
In der Regel wird für ein Leasing eine Mindestlaufzeit (Grundlaufzeit) vereinbart, nach deren Ablauf die Parteien den Vertrag kündigen können. Sie sollten in jedem Fall ein schriftliches Kündigungsschreiben verfassen, auch wenn laut Vertrag die einfachen Textform genügt. Ein Muster hilft Ihnen dabei die Kündigung korrekt zu formulieren. Ganz wichtig ist auch, das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder per Boten zustellen zu lassen. Denn als Kündigender müssen Sie den rechtzeitigen Zugang der Kündigung nachweisen.
Wichtig: Wird der Leasingvertrag mit einem Verbraucher online abgeschlossen, dann muss der Leasinggeber auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinweisen. Die Formulierung des Hinweises sollten Sie professionellen Vorlagen entnehmen. Denn von dem offiziellen Muster der Widerrufsbelehrung für Leasingverträge darf nicht abgewichen werden. Bei online abgeschlossenen Verträgen vergessen die Vertragspartner (insbesondere Leasingnehmer) leider häufig, den Vertrag einmal ausdrucken. Dies ist aber dringend zu empfehlen, um einen Nachweis über die vereinbarten Konditionen in Händen zu halten.
Der Leasingvertrag kann ansonsten nur durch eine außerordentliche Kündigung beendet werden. Wenn der Leasingnehmer die Leasingraten nicht pünktlich bezahlt, kann der Leasinggeber in der Regel die fristlose Kündigung erklären. Allerdings darf die Kündigung erst dann ausgesprochen werden, wenn sich der Leasingnehmer in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Verzug befindet. Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit kommt auch im Fall eines Totalschadens in Betracht. Im Fall einer Kündigung des Leasingnehmers, müsste dieser den durch die Kündigung erfolgten Schaden ersetzen. Bei hochwertigen Leasingobjekten, wie Autos oder technischen Geräten, empfiehlt es sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Inhalt: Leasingvertrag für bewegliche Gegenstände
Dieses Vertragswerk besteht aus dem Leasingvertrag und der Vereinbarung der Leasingbedingungen. Der Vertrag gliedert sich in die folgenden Paragraphen:
- Vertragsgegenstand
- Leasingrate und Grundmietzeit
- Vertragslaufzeit
Die Leasingbedingungen gliedern sich in die folgenden Paragraphen:
- Vertragsabschluss
- Leasingobjekt
- Lieferung und Übergabe
- Nichtlieferung, Verzug
- Leasingraten
- Haftung für Sach- und Rechtsmängel
- Gebrauch des Leasingobjektes
- Instandhaltung des Leasingobjektes
- Gefahrtragung
- Kündigung
- Rückgabe
- Gerichtsstandvereinbarung
- Schlussbestimmungen