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Subunternehmervertrag Bau

Bauvertrag zwischen General- und Subunternehmer (VOB) nach neuem Baurecht

Jetzt rechtssicher einen Subunternehmer für Bauvorhaben beschäftigen!
Regelt Gewährleistung, Versicherung, Haftung, Fristen, Pauschalpreise und mehr
Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download

Wenn Sie aufgrund der Größe oder spezieller Anforderungen einen Bauauftrag nicht oder nicht vollständig ausführen können und ein Subunternehmen heranziehen wollen, brauchen Sie einen Subunternehmervertrag. Damit es am Bau nicht zu Streit über so wichtige Fragen wie zur Zuständigkeit, Kompetenz, Versicherung, Haftung und Gewährleistung zwischen General- und Subunternehmer kommt, regelt dieses Muster all diese Punkte detailgenau. So vermeiden Sie unangenehme Streitfälle und sind im Ernstfall auf der juristisch sicheren Seite. Die Vorlage für einen Subunternehmervertrag enthält auch eine Haftungsfreistellung bezüglich der Einhaltung des Mindestlohnes. Stand: 1.1.2018

Anzahl Seiten: 9 (PDF) / 7 (Word) GTIN: 4255696933583
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Inhalt: Bau-Subunternehmervertrag

Die folgende Paragraphen sind im Bau-Subunternehmervertrag enthalten:

  • §1 Gegenstand des Vertrages und Vertragsbestandteile
  • §2 Vollständigkeit
  • §3 Vergütung
  • §4 Zahlungen, Skonto
  • §5 Ausführungstermine
  • §6 Vertragsstrafe
  • §7 Verteilung von Kosten, Abzüge
  • §8 Sicherheitsleistung
  • §9 Gewährleistung
  • §10 Abnahme
  • §11 Weitervergabe
  • §12 Versicherungen
  • §13 Vertretung
  • §14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • §15 Gerichtstand
  • §16 Schiedsklausel
  • §17 Besondere Vereinbarungen

 

Subunternehmervertrag schriftlich gestalten

Insbesondere bei großen und komplexen Bauaufträgen ist es regelmäßig nicht möglich, als Unternehmer alle Leistungen selbst auszuführen. Um das Bauprojekt dennoch aus einer Hand dem Auftraggeber gegenüber anbieten zu können, muss sich der Hauptunternehmer der Hilfe von Subunternehmern bedienen. Das setzt allerdings voraus, dass der Bauvertrag den Einsatz von Subunternehmern erlaubt. Der Subunternehmervertrag regelt dann das Vertragsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer. Der Subunternehmer selbst steht also in keiner vertraglichen Beziehung zum eigentlichen Auftraggeber. Das birgt für den Generalunternehmer ein hohes Risiko. Auf die Auswahl des Subunternehmers auf dem Bau sollte der Generalunternehmer daher viel Sorgfalt verwenden. Auch wenn per Gesetz kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben ist, sollte ein Subunternehmervertrag immer in Schriftform abgefasst werden. Besonders wichtig ist, dem Subunternehmer bei Vertragsschluss alle relevanten Daten und Vorgaben des Hauptvertrages zukommen zu lassen. Hierzu zählen beispielsweise das Leistungsverzeichnis sowie die relevanten Baupläne.

Haftung für Subunternehmer vermeiden

Leider kommt es durch den Einsatz von Subunternehmern in der Praxis immer wieder zu Leistungsstörungen, für die der Generalunternehmer dem Bauherren gegenüber die Haftung übernehmen muss. Im Rahmen des Subunternehmersvertrages sollten Sie sich daher absichern. Wenn Sie den Muster Subunternehmervertrag Bau nutzen, stecken Sie alle wichtigen Rahmenbedingungen der Beauftragung ab und können die einzelnen Punkte indiviudell auf den Bauauftrag zugeschnitten ergänzen. Im Hinblick auf die Haftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss der Subunternehmervertrag Bau eine entsprechende Belehrung des Subunternehmers bezüglich des Mindestlohns enthalten. Um für den Fall einer Insolvenz des Subunternehmers geschützt zu sein, sollte der Generalunternehmer eine Bankbürgschaft einfordern.

Risiko Scheinselbstständigkeit

Grundsätzlich können auch Einzelpersonen, die ein Gewerbe angemeldet haben, als Subunternehmer beschäftigt werden. Beim Einsatz von Subunternehmern ist Vorsicht geboten: Denn es besteht das Risiko, dass hier der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit erhoben wird. Selbst dann, wenn der Beschäftigte einen Gewerbeschein vorlegt. Denn im Fall einer Prüfung werden immer die Gesamtumstände gewürdigt. So ist zu prüfen, inwieweit der Subunternehmer in die Arbeitsorganisation eingebunden ist. Nutzt er beispielsweise Arbeitsmittel des Auftraggebers, kann dies ein Kriterium für eine Scheinselbstständigkeit sein. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, bevor Sie einen Subunternehmervertrag mit einem Einzelunternehmer abschließen.

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