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Kundenschutzvereinbarung

Vereinbarung zum Schutz von Kundendaten

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Bei Kooperationen Kundendaten vor unerwünschtem Zugriff sichern
Regelt Verschwiegenheitspflichten, Weiterverarbeitungsverbot, Vertragsstrafen
Ausfüllbare Vorlage zum Download

Dieses Muster für eine Kundenschutzvereinbarung kann für jede allgemeine Kundenschutzvereinbarung genutzt werden. Egal, ob es um eine Vereinbarung mit einem Subunternehmer, einem Vertragspartner oder einem freien Mitarbeiter geht – die Kundenschutzklausel sichert Sie gegen die ungewollte Weitergabe von Informationen ab. Geben Sie einfach die relevanten Angaben zum Vertrag ein, um klarzustellen, welche Daten gemeint sind. Die Vorlage sieht die Vereinbarung einer Vertragsstrafe vor, deren Rahmen Sie selbst bestimmen können. Auch die Frage der Rückgabe von Unterlagen nach Beendigung der Zusammenarbeit wird geklärt.

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Wann ist eine Kundenschutzvereinbarung sinnvoll?

Motiv für eine Kundenschutzvereinbarung ist in erster Linie die Furcht vor dem Abfluss von Informationen an Wettbewerber. Wenn der Vertragspartner, sei es ein Subunternehmer, Freelancer oder ein Kooperationspartner, Zugang zu Kundendaten erhält, besteht immer das Risiko, dass dieser sie für eigene Zwecke nutzen will. Besonders hoch ist dieses Risiko natürlich, wenn der Auftragnehmer in derselben Branche tätig ist. Der langwierigen Weg einer Abmahnung soll umgangen werden.

Stattdessen wird eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer Kontakt zu den Kunden des Auftraggebers aufnimmt, um für diese tätig zu werden. Der Auftraggeber kann dann direkt aus der Kundenschutzvereinbarung gegen den Auftragnehmer vorgehen. Allerdings ist zu beachten, dass eine Kundenschutzvereinbarung der gerichtlichen Kontrolle unterzogen ist.

Es gelten die allgemeinen Grundsätze im Recht, dass ein Vertrag nicht gegen Treu und Glauben verstoßen oder einen sittenwidrigen Inhalt haben darf. Wird die Kundenschutzvereinbarung mit einem für Ihr Unternehmen tätigen Freelancer abgeschlossen, ist besondere Vorsicht geboten. Zunächst muss der Rahmen der Kundenschutzklausel genau definiert werden. Die Kundenschutzvereinbarung sollte klar aufführen, welche Art von Tätigkeit überhaupt verboten werden soll. So sind nicht nur die reinen Kontaktdaten der Kunden tabu, sondern auch die näheren Kenntnisse über den Kunden, wie Eigenarten und Produktvorlieben.

Welche Details regelt eine Kundenschutzvereinbarung?

Aus der Vereinbarung muss sich ergeben, welcher Kundenkreis genau gemeint ist. So muss der Auftragnehmer die Möglichkeit haben, den Kundenkreis überhaupt zu erkennen. Im Einzelfall kann es erforderlich werden, die Kunden konkret zu benennen. Man kann der Kundenschutzvereinbarung eine entsprechende Kundenliste hinzufügen und bei Bedarf jeweils erweitern. Darüber hinaus können weitere Einschränkungen erforderlich werden. So ist es in der Regel unangemessen, wenn eine Kundenschutzvereinbarung weder eine örtliche noch eine zeitliche Grenze aufzeigt. Welche Art von Einschränkungen im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt vom Inhalt des Vertrages ab. Eine ortseingeschränkte Kundenschutzvereinbarung würde die Kundenschutzvereinbarung auf einen bestimmten Umkreis oder ein bestimmtes Bundesland beschränken. Die örtliche Einschränkung bietet sich insbesondere für Unternehmen an, die Ihren Vertrieb auf ein bestimmtes Gebiet beschränken.

Eine zeitlich eingeschränkte Kundenschutzvereinbarung gibt eine bestimmte Dauer der Bindung vor. Wie die Beschränkung genau ausgestaltet wird, ist Verhandlungssache. Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer die Frage der Verhältnismäßigkeit. Insofern lässt sich auch keine pauschale Aussage zu einer angemessenen Vertragsstrafe machen. Die Höhe richtet sich immer nach den Umständen im Einzelfall. Sollten Sie unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, sich bei einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen. Im Rahmen der Kundenschutzvereinbarung kann bereits die Rückgabe der erhaltenen Unterlagen geklärt werden. Sollten im Rahmen der Zusammenarbeit Dokumente mit vertraulichen Daten erstellt worden sein, kann der Auftraggeber dann direkt aus der Vereinbarung einen Anspruch herleiten.

Kundenschutzvereinbarung vs. Wettbewerbsverbot

Im Wettbewerbsrecht unterscheidet man die Kundenschutzvereinbarung von der Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots für Arbeitnehmer bzw. Handelsvertreter. Nach HGB muss ein solches Verbot immer auch mit der Zahlung einer angemessenen Karenzentschädigung verbunden werden. Bei Freelancern ist die Grenze zwischen selbstständiger Beschäftigung und Arbeitnehmerstellung teilweise sehr fließend. Daher sollten Sie bei diesen Personengruppen im Zweifel im Vorfeld die Frage der Scheinselbstständigkeit durch einen Anwalt prüfen lassen. Denn dies hat nicht nur Auswirkungen im Hinblick auf Steuern und Sozialabgaben, sondern auch auf die Vereinbarung einer Kundensschutzvereinbarung.

Eine Kundenschutzvereinbarung kann auch ohne eine angemessene Entschädigung vereinbart werden. Eine Kundenschutzvereinbarung kann als Kundenschutzklausel Teil eines Vertrags sein. Kundenschutzvereinbarungen können aber auch als Zusatzvereinbarung getroffen werden, wenn sich die Erforderlichkeit erst später ergibt. Häufig wird eine Kundenschutzvereinbarung - ähnlich wie eine Geheimhaltungsvereinbarung - noch vor Unterzeichnung des eigentlichen Vertrags geschlossen. Dies sollte immer dann gemacht werden, wenn der potentielle Vertragspartner bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen in Kontakt mit den Kundendaten kommt. Wichtig ist, dass in der Kundenschutzvereinbarung konkret auf das bestehende Vertragsverhältnis Bezug genommen wird.

Inhalt: Kundenschutzvereinbarung

Nutzen Sie die Kundenschutzvereinbarung als Einzelvereinbarung oder als Erweiterung zu einem bereits abgeschlossenen Vertrag. Es werden die folgenden Punkte geregelt.

  • Umfang des Kundenschutzes
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Vertrags- und Konventionalstrafen
  • Verzicht auf Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht
  • Zusicherung der Datenrückgabe bzw. -vernichtung


 



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