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Nähere Informationen zur Betriebskostenabrechnung
Betriebskosten können auf zweierlei Art und Weisen abgegolten werden. Es ist möglich in Mietverträgen zur Abgeltung der Betriebskosten die Zahlung einer monatlichen Pauschale zu vereinbaren. Ebenfalls ist die Vereinbarung einer monatlichen Vorauszahlung möglich. Nur im letzen Fall ist es zulässig, die Betriebskosten einseitig zu erhöhen. Im anderen Fall muss der Vermieter die Betriebskostenerhöhung belegen.