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Anlage EÜR 2013

Selbstrechnendes Steuerformular mit Hilfefunktion

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Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die auf eine freiwillige Bilanzierung verzichten und deren Umsatz und Gewinn sich innerhalb bestimmter Grenzen bewegt, sind verpflichtet, eine Einnahmenüberschussrechnung auf dem amtlichen Steuerformular Anlage EÜR beim Finanzamt einzureichen. Die 3-seitige Anlage EÜR 2013 enthält Eingabefelder und kann am PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Für jeden Betrieb muss eine gesonderte Anlage EÜR eingereicht werden.

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Relevanz der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wer ein Gewerbe betreibt, welches nicht buchführungspflichtig ist, muss im Rahmen der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen. Einnahmen sind in diesem Sinne z.B. die Einkünfte aus erbrachten Leistungen, Forderungen oder Abschlägen, Ausgaben können etwa Entgelte an Angestellte, Darlehenszinsen oder Mieten sein. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie alle Belege für Ausgaben aufbewahren, die sich in der Anlage EÜR wiederfinden sollen. Auf Verlangen kann die Verwaltung die Nachweise für Ihre Ausgaben anfordern.



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