Was ist ein Kaufvertrag?

Als Kaufvertrag bezeichnet man zwei aufeinander bezogene Willenserklärungen, welche die Übereignung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer regeln. Laut Paragraph 433 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum zu verschaffen. Der Verkäufer macht ein Preisangebot welches der Interessent annehmen kann, bzw. bis zu einer Einigung darüber verhandelt wird. Erkennt der Käufer den Preis an, gilt der Preis als verhandelt und wird im Kaufvertrag festgelegt. Der Verkäufer wird zur Übergabe verpflichtet und der Käufer zur Bezahlung der vereinbarten Kaufsumme. Dabei kann die Übertragung auch in der Zukunft liegen, wenn die Sache zum Beispiel erst hergestellt werden muss. Der Kaufvertrag regelt alle zum Verkauf und Kaufgegenstand erforderlichen Details und soll die Ansprüche des Käufers und des Verkäufers gleichermaßen absichern. Ob sich die Parteien einen Mustervertrag als Vorlage besorgen oder den Kaufvertrag von einem Notar aufsetzen lassen - eine seriöse Vereinbarung ist immer nach dem gleichen Muster aufgebaut und enthält neben den oben angedeuteten Punkten, Aspekte wie Rücktrittsklauseln, Garantieleistungen oder Lieferzeiten.

Gut zu wissen

+ Ein Kaufvertrag unterliegt nur in speziellen Fällen einer Formvorschrift
+ Die Vereinbarung muss den notwendigen Mindestinhalt aufweisen
+ Zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt das Verbraucherschutzrecht
+ Der Kauf einer Immobilie muss notariell beurkundet werden
+ Der einmal geschlossene Vertrag muss eingehalten werden

Was kann alles Kaufgegenstand sein?

Kaufgegenstände können bewegliche (z.B. Kfz) und unbewegliche Sachen sein (z.B. Immobilien), aber auch Tiere wie Pferde (geregelt z.B. im Kaufvertrag Pferd). Bestimmt wird die Kaufsache nach allgemeinen Merkmalen, wie Menge oder Ware in einer bestimmten Qualität, aber auch ganz individuell. Dann spricht man von Stück- oder Spezieskauf. Auch Rechte kann man erwerben oder verkaufen. Zum Beispiel Wohnungseigentum, Gesellschaftsanteile, das Patent auf eine Erfindung, die Rechte an einer Geschichte oder einem Buch, Erbschaft oder einen Miterbenanteil. Es kann sich aber auch um ein ganzes Unternehmen handeln. Hier wird das materielle oder ideelle Gut, welches Kern des Kaufvertrages ist, als Sach- und Rechtsgesamtheit bezeichnet. Je nach Besonderheiten Kaufsache und der rechtlichen Stellung des Käufers und Verkäufers ist der Mustervertrag passgenau aufgebaut. Ein Autokaufvertrag unter Privatleuten unterliegt beispielsweise bezüglich der Gewährleistung weniger strengen Maßstäben als ein Vertrag zwischen Händler und Privatperson. Vertragstypische Pflichten sind häufig maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Sachmangel vorliegt. Der Verkäufer ist nicht nur zur Übergabe der Sache verpflichtet, sondern muss auch dafür sorgen, dass die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ansonsten trägt er die Pflicht im Rahmen der Gewährleistung den Gegenstand nachzubessern. Ist dies nicht möglich, muss der Kauf rückabgewickelt werden. Der Käufer hat in der Regel das Recht, zwischen Rücktritt und Minderung des Kaufpreises zu wählen. Wie bei einem Werkvertrag muss die Nachbesserung zunächst versucht werden.

 

 Form eines Kaufvertrages

Einen Kaufvertrag kann man sowohl mündlich, als auch schriftlich abschließen, oder durch konkludentes Handeln. Das bedeutet, dass man schweigend aber durch schlüssiges Handeln seinen Kaufwillen zum Ausdruck bringt. Ein Beispiel ist, wenn man auf die Ware zeigt und den Kaufpreis auf den Tresen legt. Hier bringt man konkludent seinen Willen zum Ausdruck, etwas kaufen zu wollen. In der Regel sind Kaufverträge formfrei. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Beispiel die notarielle Beurkundung beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken, beim Erbschaftskauf oder dem Kauf eines GmbH-Anteils. Hier kann man eine Vorlage dazu verwenden, um sich im Vorfeld über den Vertrag zu informieren. Wichtig ist bei einem Grundstückskaufvertrag aber, dass das Eigentum nicht bereits bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Käufer übergeht, sondern erst mit Eintragung im Grundbuch. Grundsätzlich benötigen Sie für das Aufsetzen eines Vertrages keinen besondere Form, für die meisten Anlässe genügt ein Muster, in dem die zu regelnden Punkte vorformuliert sind. In jedem Fall empfiehlt es sich aber, gerade, wenn es um größere Summen geht, bestimmte Punkte in einen Kaufvertrag aufzunehmen.

Inhalt von Kaufverträgen

Egal, ob Sie eine komplett eingerichtete Wohnung, ein Grundstück mit Häuschen oder per Autokaufvertrag Ihren geliebten Gebrauchtwagen verkaufen wollen: Für verschiedene Anlässe gilt es den richtigen, zweckbezogenen Vertrag abzuschließen. Um den Kaufvertrag rechtskräftig abzuschließen, sollte als Überschrift das Wort "Kaufvertrag" stehen. Weiterhin sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Name und Anschrift von Käufer und Händler
  • Inhalt des Handels sollte präzise beschrieben werden
  • die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes
  • die Menge
  • Kaufpreis, d.h. Einzel- und Gesamtpreis sowie gesetzliche Mehrwertsteuer
  • eventuelle Rabatte
  • das Datum der Übergabe oder Liefertermin
  • Lieferbedingungen und Verpackungskosten
  • Zahlungsweise und Zeitpunkt der Zahlung
  • Garantie
  • Eigentumsvorbehalte
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Vertragsabschlusses
  • Unterschriften beider Parteien

Schließen Sie Diskussionen von Beginn aus, indem Sie alle Modalitäten vertraglich regeln. Ein Mustervertrag hilft beim Aufsetzen einer entsprechenden Vereinbarung.

Verbindliche Kaufverträge

Ein Kaufvertrag ist dann sehr wichtig, wenn eine der beiden Parteien ihre Leistung nicht wie mündlich oder schriftlich besprochen, erbringt. Denn dann kann auf die schriftlich festgehaltene Leistungsverpflichtung zurückgegriffen werden. Dies ist auch dann so, wenn sich die gekaufte Sache als schadhaft erweist oder nicht die angegebene Qualität aufweist. Ein Kaufvertrag ist zudem nur dann wirksam, wenn die Personen geschäftsfähig sind. Kinder unter sieben oder Menschen mit dauerhaft geistiger Beeinträchtigung bzw. Minderjährige, die nur beschränkt geschäftsfähig sind können einen Kaufvertrag schnell unwirksam werden lassen. Sollten Sie Kindern unter sieben Jahren etwas verkaufen, dann kann das Geld zurückgefordert werden, auch wenn das Kind die erhaltene Sache bereits beschädigt oder verzehrt hat. Bei Minderjährigen gilt, dass der Kaufvertrag nur dann wirksam ist, wenn der Kaufpreis die finanziellen Mittel (das Taschengeld) des Minderjährigen nicht übersteigt. Erst recht ungültig sind Vereinbarungen, die durch die Unterschrift eines Kindes besiegelt werden. Ein solcher unterschriebener Kaufvertrag ist ein Muster ohne Wert!

Mängel & Gewährleistung

Bei Mängeln unterscheidet man Rechtsmängel und Sachmängel. Dabei spielt der Zeitpunkt der Beurteilung der Mängelfreiheit oder des Mangels eine entscheidende Rolle. Als Rechtsmangel bezeichnet man den Fall, dass Dritte Rechte gegen den Käufer in Bezug auf die Sache geltend machen können (z. B. mit einer Grundschuld oder Belastung eines Grundstückes). Eine Kaufsache ist frei von einem Sachmangel, wenn Sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, wenn sie sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet und wenn die Erwartung die der Verkäufer durch Werbung oder Ausschreiben bestimmter Eigenschaften beim Kunden geweckt hat, mit der Realität übereinstimmt. Wenn Sie eine Vorlage benutzen, können Sie den Kaufgegenstand detailliert beschreiben und auch etwaiges Zubehör aufführen. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist die genaue Beschreibung des Fahrzeuges besonders wichtig. Enthält dieser keinen Hinweis darauf, dass das Kfz bereits einen Unfallschaden hatte, hat der Käufer das Recht, dies als Sachmangel zu monieren. Der Verkäufer ist dann zur Gewährleistung verpflichtet.

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Mängelfreiheit bei einem Sachmangel ist die Aushändigung bzw. Zurverfügungstellung der Sache. Tritt nach dem sogenannten Gefahrübergang eine Verschlechterung ein, dann ist dies von der Gewährleistung nur umfasst, wenn der Gegenstand von vornherein so beschaffen war, dass der Mangel sich früher oder später zeigen musste. In der Regel ist auf also auf die Eigentumsübertragung abzustellen. Was passiert aber wenn Mängel vorliegen?
Ist der Kunde unzufrieden mit der Ware oder liegt ein Rechtsmangel vor, kann er vom Verkäufer Nacherfüllung fordern. Das bedeutet, dass er nach seiner Wahl entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache fordern kann. Gewährleistung ist in dem Falle die Pflicht des Verkäufers für Mängel einzustehen. Dies kann durch Nacherfüllung geschehen, aber auch durch Schadensersatz oder der Zustimmung des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Von der gesetzlichen Gewährleistung ist der Fall der Garantie zu unterscheiden. Eine Garantie wird immer freiwillig vom Verkäufer gewährt, während man die Gewährleistung nicht pauschal ausschließen darf.

Ist der Kunde unzufrieden mit der Ware oder liegt ein Rechtsmangel vor, kann er vom Verkäufer Nacherfüllung fordern. Das bedeutet, dass er nach seiner Wahl entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache fordern kann. Gewährleistung ist in dem Falle die Pflicht des Verkäufers für Sach- oder Rechtsmängel einzustehen. Dies kann durch Nacherfüllung geschehen, aber auch durch Schadensersatz oder der Zustimmung des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Heike Richter