Doch welche Ausnahmen gelten hier? Und wann tragen andere Institutionen die Verantwortung für einen Zahlungsverzug Miete?

Pflicht zur Mietzahlung

Grundsätzlich verpflichtet sich der Mieter zur regelmäßigen Mietzahlung an den Vermieter, sobald der Mietvertrag unterschreiben ist. Zu beachten ist hierbei vor allem, dass die Miete stets zu Beginn des verabredeten Zeitabschnitts zu zahlen ist. Es handelt sich dabei meist um monatliche Zeitabschnitte. Geregelt ist dies in §556b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wann ist der Mieter für Zahlungsverzug verantwortlich?

Gemäß §556b des BGB muss der Mieteingang spätestens bis zum dritten Werktag erfolgen. Ansonsten gerät der Mieter in Zahlungsverzug. Jedoch muss sich die Miete an jenem Tag noch nicht auf dem Konto des Vermieters befinden. Es reicht vorerst die Anweisung zur Überweisung der Miete, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.

Fehlbuchung der Bank (Az.: 65 S 189/20)

Im November 2019 kam es zu einer Berufung vor dem Berliner Landgericht. Inhalt der Verhandlung war eine vom Amtsgericht Berlin-Neukölln stattgegebene Räumungsklage. Diese kam durch einen Mietverzug von zwei Monatsmieten zustande.

Noch während des ersten Prozesses stellte sich heraus, dass der ausstehende Mieteingang von August 2019 aufgrund eines Buchungsfehlers der Bank nicht bei der Vermieterin einging. Aus diesem Grund kam das Berliner Landgericht zu dem Entschluss, dass die Räumungsklage unrechtmäßig sei und somit kein Anspruch auf die Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe.

Zahlungsverzug als Kündigungsgrund?

Trägt der Mieter die Verantwortung für den Zahlungsverzug, so ist der Vermieter berechtigt dies als Kündigungsgrund anzuführen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist laut §543 Absatz 2 des BGB also dann möglich, wenn der Mieter seine Miete an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht zahlt. Auch eine Teilzahlung der Miete kann eine rechtmäßige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zu Folge haben.

Hier finden Sie eine rechtskräftige Vorlage einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages wegen Mietschuld

Abmahnung wegen Zahlungsverzug

Sind Mieter im Zahlungsverzug besteht für Vermieter die Möglichkeit eine Abmahnung auszusprechen. Jene Abmahnung kann auch mündlich erfolgen, sollte in der Regel aber schriftlich beim Mieter eingehen.

Hier finden Sie eine Muster Abmahnung wegen Versäumnis pünktlicher Mietzahlung welche Sie an, dem sich in Zahlungsverzug befindenden Mieter leiten können.