Welche Rechte und Pflichten hat man, wenn es zu einem Wasserschaden kommt? Und wie kann man eine einvernehmliche Lösung finden, ohne einen langwierigen Rechtsstreit zu riskieren?

Ursache des Wasserschadens klären

Der erste Schritt ist es immer, die Ursache des Wasserschadens zu klären. Handelt es sich um einen Mangel an der Mietsache, der vom Vermieter zu verantworten ist, oder um einen Schaden, der durch das Verhalten des Mieters oder eines Dritten verursacht wurde? Davon hängt ab, wer für die Beseitigung des Schadens und die Folgekosten aufkommen muss. Ein Wasserschaden kann zum Beispiel durch einen Rohrbruch, einen defekten Wasserhahn, eine undichte Dusche oder eine Überschwemmung entstehen.

Achtung: Wenn die Ursache nicht direkt zu ermitteln, muss in der Regel ein Gutachter beauftragt werden. Die Kosten für den Gutachter können jedoch nur dann vom Vermieter übernommen werden, wenn dieser für den Wasserschaden verantwortlich ist. Als Mieter sollten Sie daher ausschließen können, dass die Ursache in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Recht auf Mietminderung

Wenn der Wasserschaden auf einen Mangel an der Mietsache zurückzuführen ist, hat der Mieter grundsätzlich das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Art, die Dauer und die Intensität des Wasserschadens, die betroffenen Räume und die möglichen Gesundheitsgefahren.

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über den Wasserschaden informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Wenn der Vermieter die Frist verstreichen lässt oder den Schaden nicht ordnungsgemäß beseitigt, kann der Mieter auch weitere Rechte geltend machen, wie zum Beispiel die Selbstvornahme der Reparatur, die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen oder die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags.

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Haftung für den Wasserschaden

Wenn der Wasserschaden jedoch auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung. Er muss vielmehr für den Schaden haften und ihn auf eigene Kosten beseitigen. Der Vermieter kann in diesem Fall sogar Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend machen oder den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Schaden erheblich ist. Aus diesem Grunde sollten Sie bei Abschluss eines Mietvertrages immer an eine ausreichende Haftpflichtversicherung denken.

Um juristische Probleme rund um das Thema Wasserschaden und Mietminderung zu vermeiden oder zu lösen, empfiehlt es sich, eine professionelle Vorlage für die Mietminderung Wasserschaden zu nutzen.