Fristverlängerung Steuererklärung: Erstmalig gab es wegen Corona für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 einen neuen Stichtag, der dem Steuerpflichtigen über drei Monate mehr Zeit verschafft hat. Egal, ob Sie die Steuererklärung in Papierform abgeben oder eine Steuersoftware nutzen. Nun wird auch die Frist für die Abgabe für das Steuerjahr 2021 verlängert.

Update 2022: Fristverlängerung auch für die Steuerklärung für das Steuerjahr 2021

Der Bundestag hat im Mai 2022 nun auch für 2022 eine neuen Steuerstichtag festgelegt. Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater macht, kann sich bis zum 31.10.2022 Zeit lassen. Achtung: Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte noch die Frist 30.09. enthalten. Falls Sie Ihre Steuererklärung 2021 von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, läuft die Abgabefrist erst Ende August 2023 ab. 

Steuererklärung 2020: Neuer Stichtag ist der 31. Oktober 2021

Für gewöhnlich stellt der 31. Juli des Folgejahres die gesetzliche Abgabefrist dar. Nun ist jedoch eine Fristverlängerung für die Steuererklärung für das Jahr 2020 in Kraft getreten. Dieser neue Stichtag der Abgabe ist der 31. Oktober 2021.

Zudem gibt es auch für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine nun eine Fristverlängerung für die Steuererklärung. Bislang war die Einkommenssteuererklärung hier bis Ende Februar abzugeben.

Nun stehen auch hierbei drei Monate mehr zur Verfügung und die Abgabefrist verschiebt sich auf den 31. Mai 2022.

Wer profitiert von der Fristverlängerung für die Steuererklärung?

Grundsätzlich profitieren von jener Fristverlängerung alle Steuererklärungspflichtigen. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ist geregelt in §46 des Einkommenssteuergesetz (EStG). Demnach ist die Abgabe unter anderem verpflichtend bei:

  1. Einkünften ohne Lohnsteuerabzug, darunter auch Mieteinkünfte oder bei steuerfreien Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Eltern- oder Krankengeld von mehr als 410€
  2. Parallelem Bezug von mehreren Arbeitslöhnen
  3. Ehegatten, die über eine Steuerklassenkombination von III und IV oder IV und IV verfügen

Hier finden Sie eine ausfüllbare Vorlage des Mantelbogens der Einkommenssteuererklärung 2020 als PDF, sowie weitere kostenlose Steuervorlagen.

Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen

Zudem besteht die Möglichkeit eine Fristverlängerung für die Steuererklärung unabhängig von der Corona-Krise zu beantragen. Hierfür empfiehlt sich den Antrag in schriftlicher Form einzureichen.

Eine passende Vorlage für den Antrag auf eine Fristverlängerung der Steuererklärung finden Sie hier.

Des Weiteren gilt es einen solchen Antrag auf Aufschub möglichst zeitig einzureichen. Außerdem bedarf es nachvollziehbare Gründe für eine solche Verzögerung der Abgabe. Dazu zählen unter anderem Gründe wie ein Umzug oder eine schwerwiegende Krankheit.

Wichtig: Nichtsdestotrotz besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine solche Verlängerung der Frist für die Steuererklärung. Somit ist das Finanzamt durchaus in der Lage Ihren Antrag abzulehnen.