Ein Arbeitnehmer kann ganz unterschiedliche Gründe dafür haben, dass er den Wunsch nach einer Versetzung innerhalb des Betriebs äußert. Oft liegt die Motivation für eine Versetzung auf eigenen Wunsch darin, andere Arbeitsbereiche kennenzulernen oder eine verantwortungsvollere Position einzunehmen. Aber es kommt auch vor, dass sich der Arbeitnehmer in erster Linie das Bedürfnis hat, von seinem aktuellen Arbeitsplatz wegzukommen – etwa bei Auseinandersetzungen mit den direkten Kollegen. 

Wenn Sie als Mitarbeiter den Wunsch nach einer Versetzung äußern, sollten Sie Ihr Anliegen am besten mit Hilfe einer Versetzungsantrag Vorlage schriftlich formulieren.

Ein formloser Versetzungsantrag Muster bietet Ihnen eine hilfreiche Orientierung. Es muss aber selbstverständlich noch an die jeweiligen Umstände angepasst werden. 

Wie kann ich einen Versetzungsantrag formulieren?

Ein Versetzungsantrag kann frei und formlos gestellt werden. Schreiben Sie zunächst auf, an welche Stelle im Betrieb oder im Unternehmen Sie versetzt werden möchten. Formulieren Sie dann Ihr Motiv. Falls familiäre Grunde eine Rollen spielen, sollten Sie dies unbedingt angeben. Wir empfehlen im Vorfeld das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, um auszuloten, welche Versetzungsmöglichkeiten bestehen.  

Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Versetzung?

Bei den meisten Arbeitnehmern gibt es aber im Arbeitsvertrag keine besondere Regelung zum Thema Versetzung auf eigenen Wunsch. Von Seiten des Arbeitgebers besteht zwar in Grenzen das sogenannte Direktionsrecht oder Weisungsrecht. Dies bezieht sich in der Regel nur auf die Zuweisung gleichwertiger Aufgaben innerhalb des Betriebes. Ein arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Versetzung besteht in der Regel nicht. Der Arbeitgeber darf daher den Antrag auf Versetzung ablehnen. Allerdings kann sich in besonderen Fällen der Anspruch auf Zustimmung zum Versetzungsantrag ergeben. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber eine Versetzung vornehmen, sofern der Grund für die Versetzung eine gesundheitliche Belastung des Arbeitnehmers ist. 

Ist also eine Versetzung erforderlich, um die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, dann muss der Arbeitgeber handeln. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Chef dazu verpflichtet, Schaden von seinen Angestellten abzuhalten. Das gilt sowohl für die physische als auch die psychische Gesundheit. Allerdings kann der Arbeitgeber sich auch in solchen Fällen darauf berufen, dass keine andere passende Position frei ist. In dem Fall muss er ggf. nach anderen Wegen suchen, um Abhilfe zu schaffen. 

Achtung: Für Beamte gelten Besonderheiten. Hier ist die Versetzung in § 28 Abs. 2 Alt. 1 BBG geregelt.

Versetzung auf eigenen Wunsch – Arbeitsbedingungen festhalten

Sofern der Arbeitgeber mit der Versetzung einverstanden ist, muss in der Regel der bestehende Arbeitsvertrag geändert werden. Es sollte ein Änderungsvertrag Versetzung aufgesetzt werden, um die neuen Arbeitsbedingungen schriftlich zu fixieren. Soll die Versetzung nur befristet erfolgen, müssen Sie dies unbedingt im Vertrag festhalten. Nach Ablauf der Befristung tritt dann der alte Arbeitsvertrag wieder in Kraft.