Laut aktueller Rechtsprechung des BGH muss der Vermieter dem Mieter einen angemessenen Ausgleich gewähren, wenn er ihm eine unrenovierte Wohnung übergibt und im Mietvertrag die Übertragung der Schönheitsreparaturen vereinbart wird. Um im Streitfall nachweisen zu können, dass der finanzielle Ausgleich tatsächlich in angemessener Höhe erteilt wurde, kann im Zweifel ein Kostenvoranschlag mit zur Vereinbarung genommen werden. Übertragen Sie mithilfe dieser Muster Zusatzvereinbarung Renovierungsarbeiten die Renovierungsarbeiten wirksam auf den Mieter.