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Mietvertrag möblierte Wohnung

Vertrag für Mietwohnung mit Möbeln

Mietverhältnis für eine möblierte Wohnung schriftlich abschließen
Mit Vorlage klare Verhältnisse für Mieter und Vermieter schaffen
Muster für Mietvertrag downloaden und individuell anpassen

Wer eine möblierte Wohnung vermieten will, muss einige Besonderheiten beachten. Es kommt darauf an, mit einem Mietvertrag eindeutige und rechtsverbindliche Regelungen bezüglich der Ausstattung und Nutzung der Mietsache zu treffen. Nutzen Sie dieses spezielle Muster für einen Mietvertrag über möblierten Wohnraum und dokumentieren Sie den Zustand des Mobiliars. Vereinbaren Sie im Mietvertrag eine Kaution und regeln Sie die Verantwortlichkeit für Schönheitsreparaturen. Auf diese Weise sind Sie als Vermieter umfassend abgesichert und beugen einem Rechtsstreit wirksam vor. Muster für eine möblierte Wohnung herunterladen und bei Bedarf beliebig oft verwenden.

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Was muss der Mietvertrag über eine möblierte Wohnung enthalten?

Die Vermietung einer möblierten Wohnung bietet einige potentielle Streitpunkte. Unverzichtbar ist daher eine akribische Auflistung und Beschreibung der einzelnen Möbelstücke. Halten Sie nicht nur fest, welche Art von Möbeln sich in den Räumen befinden, sondern bezeichnen Sie auch genau in welchem Zustand sich die Möbelstücke befinden. Hilfreich ist es, dem Mietvertrag eine Inventarliste anzuhängen.

Selbstverständlich nutzen sich Möbel mit der Zeit ab. Entscheiden Sie als Vermieter, wie verfahren werden soll, wenn ein Möbelstück so stark beansprucht wurde, dass es ausgetauscht werden müsste. Soll der Mieter es dann austauschen oder wird darauf verzichtet. Das Muster für einen Mietvertrag über eine möblierte Wohnung erlaubt die Festlegung aller Punkte für dieses besondere Mietverhältnis. Zu bedenken ist, dass die Möblierung in vielen Fällen eine Erhöhung des Mietpreises nach sich zieht. Sind die Möbel untauglich, kann die Miete entsprechend gemindert werden.

Wann lohnt sich die Vermietung einer möblierten Wohnung?

Es gibt unterschiedliche Beweggründe für die Vermietung einer möblierten Wohnung. Häufig wird eine möblierte Wohnung vermietet, weil der Eigentümer vorübergehend in eine andere Stadt ziehen muss. Wer in Hamburg wohnt, will nicht unbedingt jeden Tag nach Köln pendeln, weil er dort eine Fortbildung absolviert. Ein Umzug mit allen Möbeln und elektronischen Geräten ist wirtschaftlich allerdings nur sinnvoll, wenn die Rückkehr nicht geplant ist. In der Regel bietet sich in solchen Fällen die Vermietung der möblierten Wohnung auf Zeit an. In solchen Fällen muss der Mietvertrag befristet werden. Das Gesetz erlaubt grundsätzlich eine befristete Vermietung von Wohnungen, wenn ein im BGB vorgesehener Befristungsgrund vorliegt. Ein solcher Grund kann beispielsweise Eigenbedarf sein. Der Mietvertrag sollte den Grund genau benennen.

Zustand der Möbel unbedingt im Mietvertrag festhalten

Ein weiteres Motiv für die Vermietung einer möblierten Wohnung ist die Gründung einer Familie. Der Eigentümer benötigt für sich und seine Angehörigen eine größere Wohnung und möchte diese neu einrichten. Oder er zieht in die bereits vorhandene größere Wohnung des Partners. In solchen Fällen ist das Formular für einen Mietvertrag über eine möblierte Wohnung passend. Die Vorlage lässt Raum, um aufzuführen, welche Möblierung zur Wohnung gehört. Am besten fügt man hierzu eine Anlage an. Hierzu kann man die Vorlage für eine Inventarliste verwenden.

Sind die Möbel bei Vermietung bereits gebraucht, sollte in einem Protokoll genau festgehalten werden, welche Vorschäden eventuell gegeben sind. Darüber hinaus sollte sich der Vermieter darüber im Klaren sein, dass er für die Instandhaltung der Möblierung zuständig ist, wenn die Möbel mitvermietet werden. Liegt das Verschulden für eine Beschädigung allerdings beim Mieter, dann muss dieser für eine Reparatur aufkommen. Als Vermieter sollten Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages darüber vergewissern, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung hat.

Sonderfall: Einliegerwohnungen

Ein Sonderfall der Vermietung von möblierten Wohnraum ist die Vermietung von Einliegerwohungen. Eine Einliegerwohnung ist dadurch gekennzeichnet, dass Vermieter und Mieter im selben Haus wohnen und sich innerhalb des Hauses einen Bereich, oft den Eingangsbereich teilen. Die Räume des Mieters befinden sich teilweise in der Wohnung des Vermieters und werden gemeinsam benutzt. Bei der Vermietung von so genannten Einliegerwohnungen sind Besonderheiten zu beachten. Nutzen Sie daher unseren Muster-Mietvertrag für die Vermietung von Einliegerwohnungen.

 

Inhalt: Mietvertrag möblierte Wohnung

  • §1 Vertragsgegenstand

Die Möbel sollten im Einzelnen aufgeführt werden. Eine Inventarliste kann an dieser Stelle eine sinnvolle Ergänzung zum Mietvertrag sein. 

  • §2 Mietdauer

Wenn Sie einen Vertrag über ein befristetes Mietverhältnis abschließen wollen, nutzen Sie stattdessen den Zeitmietvertrag.

  • §3 Zustand der Mietsache und Übergabe

Auch der Zustand der Möbel, eventuelle Abnutzungen oder Schäden sind genau zu dokumentieren. Die entsprechende Auflistung kann ebenfalls über die Inventarliste erfolgen. Bei wertvollen Gegenständen empfiehlt es sich, diese im Vorfeld zu fotografieren, um eventuellen, späteren Unklarheiten vorzubeugen.

  • §4 Miethöhe

Da die bereitgestellten Möbel mit vermietet werden, sind diese bei der Festlegung der Miethöhe angemessen zu berücksichtigen.

  • §5 Betriebskosten

Betriebskosten werden normalerweise monatlich mit der Miete zusammen gezahlt. Führen Sie auf, wie sich diese zusammen setzen und legen Sie die Abrechnung fest.

  • §6 Mietzahlungen

Die Zahlung der Miete erfolgt wie im Vertrag vereinbart (üblicherweise bargeldlos auf das Konto des Vermieters).

  • §7 Kaution

Eine Kaution sichert den Vermieter im Fall von Mietzahlungsrückständen und Schadensfällen gegen den Mieter ab. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist jedoch im Paragraphen 551 festgelegt, dass die Höhe der Kaution drei Monatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten darf.

  • §8 Mieterhöhungen

Legen Sie fest, ob eine Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden soll.

  • §9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Sichern Sie sich wirksam gegen unberechtigte Aufrechnungen und Zurückbehaltungen ab.

  • §10 Nutzung der Mietsache, Untervermietung und Tierhaltung

Immer wieder kommt es zwischen Vermieter und Mieter zu Rechtsstreit über Untervermietung und Tierhaltung. Klare Regeln helfen dabei, rechtliche Grauzonen aufzuhellen.

  • §11 Bauliche Veränderungen, Aus- und Verbesserungen

Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen.

  • §12 Instandhaltung der Mietsache und Schäden an der Mietsache

Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten! Nur Schönheitsreparaturen dürfen mit Hilfe einer korrekten Klausel auf den Mieter übertragen werden.

  • §13 Bagatellschäden

Prinzipiell ist es möglich, den Mieter unter bestimmten Umständen zur Übernahme der Reparatur von Bagatellschäden zu verpflichten.

  • §14 Schönheitsreparaturen

Immer wieder kommt es zu Streitfällen wenn es um Schönheitsreparaturen geht. Hier kommt es auf eine Klausel an.

  • §15 Empfangsanlagen für Rundfunk und Fernsehen

Legen Sie fest, ob der Mieter etwa eine Satellitenanlage installieren darf.

  • §16 Betreten des Anwesens durch den Vermieter

Der Vermieter hat prinzipiell das Recht, die Wohnung auch während der Mietzeit zu betreten. Allerdings bedarf es hierzu besonderer Umstände. In diesem Punkt des Vertrags  weisen Sie den Mieter auf diese Möglichkeit hin.

  • §17 Mehrere Mieter

In dem Fall, dass es mehr als einen Mieter der Wohnung gibt, müssen alle Erklärungen gemeinsam abgegeben werden.

  • §18 Kündigung

Im Falle einer Kündigung sind die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten. An dieser Stelle dürfen keine Regelungen getroffen werden, durch die der Mieter einen Nachteil erleidet.

  • §19 Rückgabe der Mietsache

Vereinbaren Sie, in welchem Zustand die angemieteten Räume zurückzugeben sind. Doch Vorsicht: Die Rechtsprechung ist sehr mieterfreundlich, wenn es um eine Endrenovierung geht. Diese können Sie als Vermieter in der Regel nicht durchsetzen. 

  • §20 Besondere Vereinbarungen

 Hier ist Platz für spezielle Vereinbarungen.

  • §21 Salvatorische Klausel

Die Schlussbestimmungen bieten Raum für individuelle Ergänzungen im Rahmen des Mietvertrages.

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