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Mit der am 01.01.2014 in Kraft getretenen Reisekostenreform gibt es einige Änderungen, die die Reisekostenabrechnung vereinfachen sollen. Im Wesentlichen sind nur drei Punkte davon betroffen:
1) Statt drei Verpflegungspauschalen gibt es zukünftig nur noch zwei
2) Der bisher gebräuchliche Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wird ersetzt durch eine "erste Tätigkeitsstätte". Gemeint ist hiermit ein ortsgebundener Betrieb, welchem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet wird. Die Festlegung der "ersten Tätigkeitsstätte" erfolgt durch den Arbeitgeber oder durch das zuständige Finanzamt
3) Änderungen bei der Berechnung von Unterkunftskosten und bei der Berechnung einer doppelten Haushaltsführung