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Fristgemäße Kündigung Arbeitsvertrag in der Probezeit mit Begründung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Formal korrekte Vorlage für die fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber
In der Probezeit - mit vorformulierter Begründung
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Die Muster Kündigung Arbeitsvertrag in der Probezeit richtet sich an Arbeitgeber bzw. Personalchefs, die die Kündigung eines Arbeitsvertrages vornehmen müssen. Die Kündigung erfolgt in diesem Beispiel fristgerecht und innerhalb der Probezeit. In der Vorlage wird die vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages mit einer fehlenden Eignung des Arbeitnehmers begründet. Sie können aber auch eine eigene Begründung einfügen. Nutzen Sie die Vorlage fristgemäße Kündigung Arbeitsvertrag in der Probezeit als DOC oder PDF zum Download, um den Arbeitsvertrag rechtssicher in der Probezeit zu kündigen.

Anzahl Seiten: 2 (PDF) / 1 (Word) GTIN: 4255696933071
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Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit unterscheidet sich von einem festen Anstellungsverhältnis im Wesentlichen in den Kündigungsmodalitäten. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird im Arbeitsvertrag vereinbart. In der Probezeit ist es dem Arbeitgeber möglich, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von gewöhnlich zwei Wochen zu kündigen. Die Probezeit dauert in der Regel höchstens 6 Monate. Eine Verlängerung ist zwar möglich, hat aber auf den Kündigungsschutz des Mitarbeiters keine Auswirkung. Denn nach sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz. Die Kündigung ist dann nur noch möglich, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Kündigt man als Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Monate, muss man als der Arbeitgeber keine Begründung abgeben. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 206/06) kann der Arbeitgeber seinem Angestellten in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Falls eine längere Probezeit vereinbart war, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Begründung der Kündigung.

Stellen Sie sicher, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer fristgerecht zugeht

Als Arbeitgeber, der ein Arbeitsverhältnis beenden will, sind sie in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kündigungsschreiben beim Adressaten ankommt. Wenn der Arbeitnehmer den Erhalt der Kündigung abstreitet und auf dem Fortwirken des Anstellungsverhältnisses besteht, haben der Arbeitgeber die Pflicht, nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, so muss er, um das Arbeitsverhältnis rechtskräftig zu beenden, eine zweite Kündigung ausschreiben und entsprechende Kündigungsfristen einhalten.



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