Ein lärmender Nachbar, ein Stalker oder eine Firma, die aufdringliche Telefonwerbung betreibt – es gibt viele Situationen, in denen ein Dritter störend in Ihren Alltag eingreift. Um sich störendes Verhalten vom Leib zu halten, gibt es das Instrument der Abmahnung. Ein Bestandteil der Abmahnung ist die Unterlassungserklärung. Mit Unterschrift unter die Unterlassungserklärung bestätigt der Rechtsverletzer, dass er sein Verhalten zukünftig unterlassen wird. Durch eine strafbewehrte Unterlassungerklärung kann ein Rechtsstreit vermieden werden. Sie sparen also nicht nur Nerven, sondern auch Kosten.