Der Tatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn jemand eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung über Sie aufgestellt hat, die nachweislich nicht wahr ist. Dies müssen Sie nicht hinnehmen! Ein wirksames Mittel, um so ein Verhalten zu unterbinden, ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Im Falle eines Verstoßes, muss der Schuldner eine Vertragsstrafe zahlen. Weigert er sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, müssen Sie gerichtliche Schritte einleiten.