Für die Einbindung von Plugins sozialer Netzwerke wie z.B. Facebook auf Internetseiten, gibt es inzwischen klare Regelungen. So muss jeder, der etwa ein Facebool-Plugin auf seiner Homepage verwendet, in seinen Datenschutzerklärungen auf die Daten verweisen, die Facebook erhebt. Wer das nicht tut, riskiert eine Abmahnung. Schützen Sie sich wirksam, indem Sie sich ausführlich über das Thema informieren. In diesem Merkblatt ist eine Muster-Formulierung der Belehrung über das Facebook-Plugin enthalten.
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