Genauso wie bei einer Strafanzeige gegen eine konkrete Person (unter Angabe von Namen und Adresse) haben Sie bei der Anzeige gegen unbekannt mehrere Möglichkeiten, diese zu stellen: mündlich, schriftlich oder online.
Bei einer mündlichen Anzeige gegen unbekannt wenden Sie sich am besten an die Polizeidienststelle Ihres Wohnortes – außer der Vorfall, den Sie anzeigen möchten, hat sich woanders zugetragen. Dann ist die Polizeidienststelle des betreffenden Ortes für Ihre Strafanzeige der Ansprechpartner. Der zuständige Polizeibeamte wird Ihre Anzeige bzw. die Schilderung des Tathergangs aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Ihre schriftliche Strafanzeige gegen unbekannt schicken Sie an zuständige Staatsanwaltschaft und schildern daran möglichst genau und knapp den Sachverhalt. Formale Vorgaben für eine Strafanzeige in schriftlicher Form gibt es nicht. Wichtig: Schreiben Sie, dass Strafanzeige gegen unbekannt wegen „aller in Betracht kommenden Delikte“ stellen wollen!
Eine möglichst präzise Beschreibung aller Umstände hilft den Behörden bei der Aufklärung der Straftat. Idealerweise können Sie zu allen Punkte der nachfolgenden Checkliste Angaben machen:
Über die Homepage der jeweiligen Landespolizei bzw. deren Internet- oder Onlinewache haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anzeige gegen unbekannt auch online zu stellen. Nach Auswahl des Deliktes, das Sie anzeigen möchten, öffnet sich ein Formularfenster. Dort müssen Sie dann Angaben zu Tathergang, möglichen Zeugen usw. ausfüllen. Wichtig: die Angabe des Tatorts! Denn dieser bestimmt schließlich, welche Dienststelle für Ihren Fall zuständig ist. Das Serviceportal der Polizei leitet dann Ihre Strafanzeige an die entsprechende Dienststelle weiter. Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.