Mietvertrag über Gegenstände

Vertrag über die Vermietung eines Gegenstandes

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Das Muster für einen Mietvertrag eignet sich für die Vermietung von Gegenständen aller Art. Die Vorlage dient für Vermieter und Mieter als Nachweis für die ausgehandelten Konditionen. Besonders wichtig: Beschreiben Sie den Zustand des Gegenstandes bei Übergabe und regeln Sie die Haftung bei eventueller Beschädigung der Mietsache. Passen Sie den Vertrag ganz einfach am Computer an Ihr individuelles Mietobjekt an. Vergessen Sie nicht, das ggf. vorhandene Zubehör im Mietvertrag über einen Gegenstand gesondert aufzulisten.

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Was ist beim Abschluss eines Mietvertrages über einen Gegenstand zu beachten?

Die gesetzlichen Vorschriften zum Mietrecht sind im BGB verankert. Besondere Regelungen gibt es für das Mietverhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter von Wohnraum. Denn hier benötigen Mieter besonderen Schutz vor einer Kündigung. Dank der Regelung in § 575 BGB ist auch die Möglichkeit einen Zeitmietvertrag abzuschließen eingeschränkt. Kann der Vermieter keinen im Gesetz aufgeführten Grund für eine Befristung aufweisen, dann ist das Mietverhältnis zeitlich nicht beschränkt. Geht es aber nicht um Wohnraum, sondern nur um den Gebrauch einer Sache, ist es die Entscheidung des Vermieters, wie er die Laufzeit des Vertrages regelt.

Eine Befristung des Vertrages ist üblich und kann ohne besonderen Grund vereinbart werden. Der Mieter hat dann Anspruch darauf, dass ihm die Mietsache im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Sache in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben. Treten während der Laufzeit Mängel auf, muss er sie beheben. Wurde der Mangel aufgrund einer Fehlbedienung des Mieters verursacht, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Wenn technische Geräte vermietet werden, sollte der Vermieter unbedingt eine Einweisung in die Bedienung geben und dem Mieter eine Anleitung mitgeben.

Inhalt: Mietvertrag Gegenstand

 

  • Beschreibung des Mietobjekts
  • Mietzeit
  • Mietpreis
  • Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters
  • Rückgabe
  • Gewährleistung
     

Beachten Sie, dass wir für die Vermietung von Kfz und Fahrrädern gesondere Verträge anbieten.

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