Im neuen Jahr stehen einige Gesetzesänderungen an, die für bestehende Mietverhältnisse relevant sind. Besonders Mieter und Käufer von Einfamilienhäuser können von den Neuerungen im Mietrecht 2020 profitieren. Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

Start des Mietendeckels in Berlin – folgen weitere Bundesländer?

Fünf Jahre lang sollen ab 2020 die Mieten in Berlin – bis auf einige Ausnahmen – eingefroren werden. Für Neuvermietungen wird eine Obergrenze bestimmt, abhängig von  Alter und Ausstattung der Wohnung. Und: Sollte eine bereits vermietete Wohnung diese neuen Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten, wird auch die Senkung von Bestandsmieten für den Mieter durchsetzbar sein. Geplant ist ein Inkraftreten zum März 2020. Da bereits Klagen gegen das neue Gesetz angekündigt wurden, bleibt abzuwarten, ob die Regelung pünktlich wirksam wird. Ob in anderen Bundesländern ähnliche Gesetzesvorhaben gestartet werden, wird vermutlich vom Erfolg bzw. Misserfolg des Berliner Gesetzesvorhabens abhängen. 

Verteilung der Maklergebühren beim Immobilienverkauf

Bereits 2015 wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes die Gebührenregelung für die Vermittlung von Mietwohnungen ganz neu geregelt. Seit dem gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Die Maklerkosten trägt nun immer derjenige, der den Makler beauftragt hat. Also im Falle von Mietwohnungen in der Regel der Vermieter. Im Jahre 2020 wird nun auch für Immobilienverkäufe die Gebührentragungspflicht bundesweit geregelt und vereinheitlicht. Bisher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelung. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und zum Teil auch in Niedersachsen sind die Maklergebühren beim Hauskauf in der Regel immer voll vom Käufer zu tragen, während in anderen Bundesländern eine 50:50 Regelung praktiziert wird. Davon abgesehen, kann bei Immobilienverkäufen die Kostentragung ohnehin auch frei verhandelt werden. Der Gesetzesentwurf “über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ der Bundesregierung sieht nun einen Schutz der Käufer von Einfamilienhäusern vor. Höchstens 50 Prozent der Maklergebühren sollen diese zukünftig tragen müssen. Darüber hinaus müssen auch Maklerverträge für den Verkauf von Einfamilienhäusern nun in Textform abgeschlossen werden. Auf mündliche Absprachen sollte man sich daher nicht mehr veranlassen. Ein genauer Termin, an dem das neue Gesetz in Kraft tritt, steht jedoch noch nicht fest. Voraussichtlich werden die neuen Regeln erst in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. 

Mietrecht 2020: Mehr Wohngeld für Geringverdiener

Seit 2016 ist das Wohngeld konstant geblieben. Nun, durch das Mietrecht 2020, wird es deutlich erhöht. Faktoren zur Berechnung des Wohngeldes sind die Höhe des Einkommens, die Miethöhe und die Größe des jeweiligen Haushalts. Entlastet werden insbesondere Haushalte in Großstädten mit hohen Mietpreisen. Laut Angaben der Bundesregierung sollen rund 660.000 Haushalte von der Wohngeldreform profitieren, darunter insbesondere Rentner und Familien. Wenn Sie erstmalig einen Antrag auf Wohngeld stellen wollen, wenden Sie sich bitte die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde bzw. Stadt- Kreis- oder Amtsverwaltung. Der Antrag darf für höchstens 12 Monate gestellt werden. Danach muss ein weiterer Antrag an das Amt geschickt werden. Weiter Wohngelderhöhungen sollen nach der Wohngeldreform dann dynamisch, alle zwei Jahre erfolgen in Anpassung an die aktuellen Entwicklungen beim Einkommen und den Miethöhen.