Eine Patientenverfügung sowie alle anderen Vorlagen aus Ihrem Notfallordner kommen natürlich nur dann zum Einsatz, wenn sie dem behandelnden Arzt vorliegen und von den Adressaten gefunden werden. Wie kann man sicherstellen, dass Ihr Behandlungsteam die Patientenverfügung im Ernstfall auch findet? 

Mithilfe einer Muster Patientenverfügung können Sie Ihren Wünsche genau formulieren. Lesen Sie hier, was alles noch in den Notfallordner gehört und wo sie diesen am besten griffbereit für den Ernstfall aufbewahren sollten.

Was muss in den Notfallordner?

Die Patientenverfügung ist in der Regel nicht das einzige wichtige Dokument zur Vorsorgeregelung. Wenn Sie einen Notfallordner anlegen, sollten darin alle wichtigen Vorsorgedokumente enthalten sein. Legen Sie daher nur einen Ordner an, in dem Sie alle Dokumente abheften. Welche Unterlagen für den Notfall erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Dies sind aber die wichtigsten Dokumente für Ihren Notfallordner:

Die Aufzählung ist natürlich nur beispielhaft. Je nach individueller Lebenssituation können einige Vorlagen wegfallen oder hinzukommen. Wenn Sie Ihren Notfallordner selbst anlegen, können Sie die Unterlagen immer nach Bedarf ergänzen, beispielsweise Angaben zu einer Sterbeversicherung oder einer Lebensversicherung.

Nutzen Sie jetzt die Vorlage Notfallordner privat, um einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen zu erhalten.

Welche Unterlagen für den Notfall werden noch benötigt?

Nicht nur Unterlagen zur Vorsorge und zur medizinischen Behandlung sollten Sie in Ihrem Notfallordner aufbewahren. Denken Sie an den Fall, dass Sie aufgrund eines Brandes oder einer anderen Katastrophe das Haus schnell verlassen müssen. Bewahren Sie daher auch alle Unterlagen darin auf, die für Ihren Bevollmächtigten, Ihren Erben aber auch für Sie selbst wichtig sind. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
  • Grundstückskaufvertrag
  • Kfz-Brief
  • Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde
  • Mietvertrag
  • Versicherungsunterlagen
  • Bankunterlagen.

Auch hier können je nach Einzelfall noch weitere Notfall Papiere hinzukommen, je nachdem welche Vermögenswerte Sie besitzen. 

Aufbau Notfallordner

Eine bestimmte Reihenfolge für die im Ordner enthaltenen Unterlagen ist nicht vorgeschrieben. Was in eine Notfallmappe gehört, sollte aber so abgeheftet werden, dass man es nicht versehentlich überblättert. Erstellen Sie ein Register für Ihren Notfallordner, dass Sie am besten jeweils datieren. Wenn ein Dokument aus Ihrem Vorsorgeordner nicht mehr aktuell ist, entfernen Sie es und streichen Sie es auch aus dem Register.

Aufbewahrungsort Notfallordner – nicht zu geheim

Ihre Unterlagen sollten Sie unbedingt an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahren. Dort, wo Ihre Angehörigen sie schnell finden können. Wo bewahre ich eine Vorsorgevollmacht auf? Sie können Sie auch einem nahen Verwandten oder Ihrem Vorsorgebevollmächtigten zur Aufbewahrung überlassen. Gehen Sie innerhalb der Familie offen mit dem Thema Vorsorge um. Ihre engsten Vertrauten müssen wissen, wo sich die Unterlagen befinden. Je nach Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, dass Sie bei einem Notar beglaubigte Ausfertigungen erstellen lassen. Sie können dann jedem Bevollmächtigten eine Ausfertigung der Patientenverfügung geben. Aber Achtung: Wenn Sie Ihre Meinung ändern und die Patientenverfügung abändern, müssen Sie dafür sorgen, dass alle Ausfertigungen ausgetauscht werden.

Vorsorgeregister der Notarkammer nutzen

Wer ganz sicher gehen will, dass man die Patientenverfügung nicht übersieht, kann sie beim Vorsorgeregister der Notarkammer registrieren lassen. Dort geben Sie den Aufbewahrungsort an und nennen auch die Person, die Ihr Bevollmächtigter ist. Sollte der Ernstfall eintreten und Sie sind infolge eines Unfalls entscheidungsunfähig, geschieht Folgendes: Bei Entscheidungen über Behandlungsfragen muss das Betreuungsgericht angerufen werden. Dieses erhält über das Vorsorgeregister die Information, dass es eine Patientenverfügung gibt und wer der Bevollmächtigte ist. Das Gericht kontaktiert den Bevollmächtigten. Eine rechtliche Betreuung kann man dadurch in der Regel verhindern.

Achtung: Auch das seit 2023 geltende Ehegattenvertretungsrecht für den Notfall hat nicht zur Folge, dass eine Vorsorgevollmacht für den Ehepartner überflüssig wird. Denn das Notvertretungsrecht gilt für höchstens sechs Monate und ist beschränkt auf Gesundheitsfragen.