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Vorsorgevollmacht (umfassend)

für Ihre Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten

Bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die sich im Notfall um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern kann. Existiert keine Vorsorgevollmacht, dann wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestimmt. Unserer Vorlage ist für eine umfassende Bevollmächtigung vorgesehen. Der Bevollmächtigte kann also sowohl in medizinischen Behandlungsfragen Entscheidungen für Sie treffen, als auch Ihre alltäglichen Geschäfte weiterführen oder Sie gegenüber Ämter und Behörden vertreten. Optional können Sie die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken. Einfach individuell am Computer ausfüllen und eigenhändig unterschreiben.


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Patientenverfügung

Diese von Medizinjuristen mit entwickelte Patientenverfügung trägt nicht nur der Entscheidung des Gesetzgebers vom 18. Juni 2009 Rechnung, sondern auch dem aktuellen Urteil des BGH: Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Treffen Sie mithilfe dieser Vorlage für eine Patientenverfügung Vorsorge für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können. Bestimmen Sie detailliert, was in einem solchen Notfall geschehen soll, und regeln Sie alle Einzelheiten Ihrer medizinischen Versorgung, von den lebenserhaltenden Maßnahmen, über Schmerz- und Symptombehandlung, Organspenden bis hin zur Sterbebegleitung.

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Diese von Medizinjuristen mit entwickelte Patientenverfügung trägt nicht nur der Entscheidung des Gesetzgebers vom 18. Juni 2009 Rechnung, sondern auch dem aktuellen Urteil des BGH: Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Treffen Sie mithilfe dieser Vorlage für eine Patientenverfügung Vorsorge für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können. Bestimmen Sie detailliert, was in einem solchen Notfall geschehen soll, und regeln Sie alle Einzelheiten Ihrer medizinischen Versorgung, von den lebenserhaltenden Maßnahmen, über Schmerz- und Symptombehandlung, Organspenden bis hin zur Sterbebegleitung.

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Hinweise zur Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich ist die Vollmacht zu datieren und zu unterschreiben. Einer notariellen Form bedarf es im Normalfall nicht. Allerdings ist die Unterschrift eines Notars immer dann nötig, wenn es auch um die Verfügung über Grundbesitz gehen soll. Bei Grundstücksgeschäften muss also diese Formvorschrift eingehalten werden. Auch bei Ihrer Bank sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob hier bestimmte Formen zu berücksichtigen sind. Teilweise verlangen Kreditinstitute, dass die Unterschrift des Bevollmächtigten dort hintelegt wird, auch wenn sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind die Vollmacht zu berücksichtigen. Um sich und Ihrer Vertrauensperson späteren Ärger zu ersparen, sollten Sie das Gespäch mit Ihrem Sachbearbeiter suchen.

Im Gesundheitsbereich kann Ihr Bevollmächtigter umfassende Entscheidungen für Sie treffen, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten sich zu äußern. Wenn es um heikle Fragen wie künstliche Ernährung geht, dann muss er auch diese Entscheidung für Sie übernehmen. Falls Sie allerdings eine Patientenverfügung verfasst haben, dann ist diese vom Bevollmächtigten und natürlich auch von den Ärzten zu befolgen. Gleichzeitig wacht der Bevollmächtigte darüber, dass Mediziner Ihren Patientenwillen auch wirklich beachten.

Die Vorsorgevollmacht kann sinnvollerweise mit einer Patientenverfügung kombiniert werden. Der Bevollmächtigte kann sich dadurch darauf verlassen, dass er wirklich in Ihrem Sinne handelt, wenn es um schwerwiegende gesundheitliche Eingriffe geht.

In unserer Vorlage sind die Besonderheiten des § 1904 BGB (neue Fassung vom 01.09.09) berücksichtigt.

 

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