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Vorsorgevollmacht (umfassend)

- für Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten -

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, eine Vertrauensperson dazu bestimmen, in allen medizinischen Fragen der Versorgung, Pflege und Behandlung sowie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, bei Bankgeschäften und im Umgang mit Ämtern und Behörden, Ihre Interessen zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst in eigenem Namen vorzunehmen.


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Patientenverfügung

Diese von Medizinjuristen mit entwickelte Patientenverfügung trägt nicht nur der Entscheidung des Gesetzgebers vom 18. Juni 2009 Rechnung, sondern auch dem aktuellen Urteil des BGH: Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Fast 10 Millionen Bundesbürger haben bereits eine Vorsorge-Vollmacht erteilt. Treffen Sie in der Patientenverfügung Vorsorge für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können. Bestimmen Sie detailliert, was in einem solchen Notfall geschehen soll, und regeln Sie detailliert alle Einzelheiten Ihrer medizinischen Versorgung, von den lebenserhaltenden Maßnahmen, über Schmerz- und Symptombehandlung, Organspenden bis hin zur Sterbebegleitung.

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Diese von Medizinjuristen mit entwickelte Patientenverfügung trägt nicht nur der Entscheidung des Gesetzgebers vom 18. Juni 2009 Rechnung, sondern auch dem aktuellen Urteil des BGH: Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Fast 10 Millionen Bundesbürger haben bereits eine Vorsorge-Vollmacht erteilt. Treffen Sie in der Patientenverfügung Vorsorge für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können. Bestimmen Sie detailliert, was in einem solchen Notfall geschehen soll, und regeln Sie detailliert alle Einzelheiten Ihrer medizinischen Versorgung, von den lebenserhaltenden Maßnahmen, über Schmerz- und Symptombehandlung, Organspenden bis hin zur Sterbebegleitung.

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