Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, eine Vertrauensperson dazu bestimmen, in allen medizinischen Fragen der Versorgung, Pflege und Behandlung sowie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, bei Bankgeschäften und im Umgang mit Ämtern und Behörden, Ihre Interessen zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst in eigenem Namen vorzunehmen.
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