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Arbeitsvertrag/tarifvertrag_faq

Fragen und Antworten zum Thema Tarifvertrag

Tatsächlich ist ein Arbeitgeber nicht nur an die Vereinbarungen des jeweiligen Arbeitsvertrags gebunden, sondern auch an die Festsetzungen des Tarifvertrages des jeweiligen Berufszweiges. Dies betrifft nicht nur die Löhne, sondern auch die Arbeitsschutzbestimmungen, Pausen oder die maximale Wochenarbeitszeit.

Wann gilt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist dann auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar, wenn beide Vertragsparteien Mitglieder in den entsprechenden tariflichen Verbänden sind, also der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer in der entsprechenden Gewerkschaft.

In einigen Branchen gibt es Tarifverträge, die von den Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Diese Tarifverträge sind dann automatisch auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar, die in den Tarifbereich fallen. Auch dann wenn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer im Verband bzw. in der Gewerkschaft organisiert sind.

Wenn ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist, gilt dieser unmittelbar, also auch dann, wenn im Arbeitsvertrag nicht darauf Bezug genommen wurde.

Falls Sie unsicher sind, ob ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt, können Sie sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit informieren, wo ein Tarifregister geführt wird. Dort ist auch ersichtlich, ob ein Tarifvertrag allgemein verbindlich ist.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit die Geltung eines Tarifvertrages arbeitsvertraglich zu vereinbaren.

Was regelt ein Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag regelt den Inhalt der Arbeitsverhältnisse, die im Geltungsbereich des Tarifvertrages liegen.

Die meisten Tarifverträge enthalten besondere Ausschlussfristen, welche die Geltendmachung von gegenseitigen Forderungen der Arbeitsvertragsparteien betreffen.

Daneben werden die relevanten Punkte des Arbeitsverhältnisses geregelt, beispielsweise Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen.

Was passiert, wenn die Regelungen im Tarifvertrag von denen im Arbeitsvertrag abweichen?

Falls einige Punkte sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag geregelt sind, gilt immer die Bestimmung, die für den Arbeitnehmer besser ist.

In den meisten Fällen ist die Entscheidung darüber, welches die günstigste Regelung ist, eindeutig. So zum Beispiel, wenn der Tarifvertrag 25 Tage Urlaub festsetzt, im Arbeitsvertrag aber 30 Tage vereinbart wurden. In so einem Fall können Sie getrost 30 Tage lang verreisen.

Achtung: Bezüglich der Kündigungsfristen wird grundsätzlich angenommen, dass eine lange Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist, auch dann, wenn im Einzelfall der Arbeitnehmer derjenige ist, der den Vertrag kündigen will.

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