Viele wünschen das vor allem im Hinblick darauf, dass die eigenen Kinder ja ohnehin einmal erben werden. Warum dann nicht das Häuschen jetzt schon überschreiben, wo Kinder und Enkel das Grundstück gut nutzen können? Nicht zuletzt wollen viele durch Verschenken oder Vererben späteren Streit unter den Nachkommen verhindern. Teilweise steht auch die Überlegung dahinter, dass man damit den Pflichtteil enterbter Kinder mindern möchte. Ein Schenkung an Kinder zu Lebzeiten bietet oft eine gute Möglichkeit, den Besitz gerecht zu verteilen.

Schenkungen zu Lebzeiten sind ein großes Problem, da später oft über die getroffenen Absprachen gestritten wird. Zu Beweiszwecken sollten Sie daher immer eine Vorlage für einen schriftlichen Schenkungsvertrag nutzen.

Ohne eine individuelle rechtliche Beratung sollte man seinen Besitz nicht vorschnell verschenken! Informieren Sie sich im Vorfeld über die Konsequenzen. Hier erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Fragen.

Welche Vorteile hat die Schenkung?

Wer sein Eigentum zu Lebzeiten weitergibt, kann beobachten, wie der Beschenkte mit der Schenkung umgeht. Wenn Sie Vermögenswerte schrittweise an Ihre “Erben” verschenken, die haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, ob diese tatsächlich nach Ihren Vorstellungen damit umgehen. Für eine Änderung des Testaments ist es dann noch nicht zu spät. Allerdings können Sie einen Schenkungsvertrag nur noch in Ausnahmefällen rückgängig machen. Daher sollten Sie diesen Schritt gut überlegen.

Besonders wenn Sie eine Immobilie vererben oder verschenken wollen, sollten Sie die Risiken überdenken.

Welche Risiken hat die Schenkung zu Lebzeiten?

Der Widerruf einer Schenkung ist nur bei schweren Verfehlungen des Beschenkten gegen den Schenker möglich. Der Gesetzgeber spricht auch von grobem Undank. Wer daran denkt erhebliche Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an die Kinder oder andere Angehörige zu verschenken, sollte sich darüber im Klaren sein, dass in der Regel das verschenkte Vermögen beim Beschenkten verbleibt. Im Blick haben sollte man auch das Thema Schenkungssteuer. Steuerliche Vorteile durch die Ausschöpfung von Freibeträgen gibt es erst bei sehr großem Vermögen. Lassen Sie sich also in keinem Fall unter Druck setzen!

Bei Grundstücken sollten Sie in jedem Fall überlegen, ob ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch gesichert werden soll. Hier ist der Gang zum Notar ohnehin Pflicht. Egal, ob Sie Ihr Haus vererben oder verschenken – auch im Hinblick auf die anfallenden Steuern, sollten Sie sich beraten lassen. Dabei gelten für die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten die gleichen Freibeträge für Angehörige.

Schenkung unter Bedingungen?

Die gesetzlichen Regelungen zur Rückforderung einer Schenkung sind wie gesagt sehr eng. In der Regel geht dies nur in Extremfällen, bei grobem Undank des Beschenkten. Möglich ist es aber, bereits im Schenkungsvertrag zu definieren, wann die Schenkung zurückgefordert werden kann. So kann man beispielsweise für den Fall Insolvenz des Beschenkten ein Rückforderungsrecht in den Vertrag einbauen. Der Schenkungsvertrag muss in der Regel von einem Notar beurkundet werden. Lassen Sie sich bezüglich der Formulierung einer solchen Rückforderungsklausel beraten.

Kann man durch eine Schenkung den Pflichtteil mindern?

Leider ist es häufig so, dass nicht jeder, der als gesetzlicher Erbe vorgesehen ist, es in den Augen des Erblassers auf wirklich verdient zu erben. Es gibt unterschiedliche Motive dafür, dass ein Erblasser sein Kind oder einen anderen gesetzlichen Erben enterben will. Den Pflichtteil darf man aber nur in Ausnahmefällen entziehen. Daher steckt hinter einer Schenkung zu Lebzeiten oft die Überlegung, dass man dadurch das Nachlassvermögen mindern und den Pflichtteil möglichst gering halten kann. Bedenken Sie aber, dass Schenkungen, die Sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall gemacht haben, anteilig an den Nachlass anzurechnen sind. Man spricht vom sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch.