Das enthält der Vertrag für Führungskräfte
Dieser Vertrag ist auch ein Leitfaden für alle, die sich ihren leitenden Angestellten gegenüber erkenntlich zeigen wollen:
- Definition der Tätigkeit - vermeiden Sie Streitigkeiten
- Umfang der Arbeitszeit - Führungskräfte verfügen in der Regel über flexible Arbeitszeiten, müssen dafür aber manchmal am Wochende arbeiten
- Gehalt und sonstige Entgelte - ist Verhandlungssache
- Geheimhaltungsvereinbarung - ganz wichtig, damit Firmeninterna nicht nach außen dringen
- sonstige Nebentätigkeiten - muss sich der Arbeitnehmer genehmigen lassen
- Dienstreisen - hier darauf achten, dass rechtzeitig Abrechnungen vorgelegt werden
- Urlaubsansprüche - müssen sich den geschäftlichen Anforderungen anpassen
- Verbot des Wettbewerbs - unterliegt strenger Aufsicht
- Fortzahlung von Gehältern - hier geht es auch um Pensionen und Lastenzuschüsse
- Altersbezüge - betriebliche Pensionen können hier geregelt werden
- Umzüge - wer seinen leitenden Mitarbeiter umziehen lassen möchte, trägt in der Regel auch die Kosten
- Erfindungen - lassen Sie sich die Erfindungen übertragen
- Vertragsstrafen - vertrauensvolle Stellungen sollten nicht missbraucht werden
- Kündigung - hier wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt
Was sind leitende Angestellte?
Leitende Angestellte haben viele Privilegien, die einfache Arbeitnehmer nicht genießen. Leitende Angestellte per Definition des Gesetzgebers sind ausschließlich Mitarbeiter, die zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind. Sie haben eine Generalvollmacht oder Prokura der Geschäftsleitung und sind unmittelbar an wichtigen Unternehmensentscheidungen beteiligt. Sie treffen ihre Entscheidungen weitestgehend weisungsunabhängig. Als Ausgleich für diese Vorteile, sind viele Schutzbestimmungen, die für Arbeitnehmer gelten, auf sie nicht anwendbar. Allerdings ist bei der Kündigung von leitenden Angestellten eine Abfindung zu leisten. Insbesondere der Kündigungsschutz gilt für sie nur eingeschränkt. Auch die Beschränkungen des Arbeitzeitgesetzes gelten für sie nicht. Darüber hinaus muss der Betriebsrat bei der Kündigung einer Führungskraft mit dem Status eines leitenden Angestellten lediglich informiert werden.