Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen nach § 4h EStG
Mit der Anlage Zinsschranke 2012 wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen nach § 4h EStG vorgenommen. Die Anlage Zinschranke ist eine Anlage zur Einkommensteuer- und/oder Feststellungserklärung. Das amtliche Steuerformular kann am PC ausgefüllt werden. Unter Verwendung von Adobe Reader lassen sich Ihre Eingaben auch abspeichern.
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