Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns § 34 EStG
Als Gesellschafter einer Personengesellschaft kann man den zu erhaltenden Gewinn ganz oder teilweise im Unternehmen belassen. Dies begründet steuerliche Erleichterungen. Wenn Sie dies machen möchten, müssen Sie die Anlage 34a beim Finanzamt abgeben. Hier können Sie dieses Formular einfach herunterladen und an Ihrem Computer ausfüllen.
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