Mitteilung über Änderung des Vermittlungsumfangs
Zur Unterrichtung der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit hat über jeden zu vermittelnden Arbeitslosen gewisse Informationen bezüglich seiner Leistungs- und Einsatzfähigkeit. Wenn sich Ihr Einsatzumfang verändert hat, weil Sie beispielweise gesundheitsbedingt eingeschränkter sind, dann haben Sie die Pflicht die Agentur für Arbeit darüber zu informieren. Nutzen Sie dafür das zum Download bereitstehende Muster. Allerdings wird dies nur in Verbindung mit einem ärztlichen Attest vom Amt anerkannt.
Weitere Produktinformationen
Es ist elementar wichtig, als Arbeitssuchender die Agentur für Arbeit immer über den eigenen Vermittlungsumfang zu informieren. Dazu sind Sie nicht nur verpflichtet wenn es Ihnen schlechter geht, sondern auch wenn sich Ihr Zustand verbessert hat und der Arzt Sie wieder als arbeitsfähig einstuft.