Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Weitere Produktinformationen

Es ist elementar wichtig, als Arbeitssuchender die Agentur für Arbeit immer über den eigenen Vermittlungsumfang zu informieren. Dazu sind Sie nicht nur verpflichtet wenn es Ihnen schlechter geht, sondern auch wenn sich Ihr Zustand verbessert hat und der Arzt Sie wieder als arbeitsfähig einstuft.